Sparkasse prüft Folgen des Bank-Urteils
Kunden können sich an Berater wenden. Bisher kamen wenig Reaktionen.
Wuppertal. Die Wuppertaler Sparkasse wird keine besonderen Vorkehrungen treffen oder gar Rückstellungen bilden, um eventuelle Forderungen ihrer Kunden bedienen zu können. Das teilte Sparkassen-Sprecher Jürgen Harmke gestern mit und reagierte damit auf das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH), das Rechte von Sparkassenkunden stärkte.
Laut Harmke betrifft dieses Urteil die Sparkasse bisher nicht, die genauen Auswirkungen würden jedoch noch geprüft. "Wir warten nun erst einmal die Reaktionen unserer Kunden ab und schauen, ob und in welchen Produkten es Auswirkungen gibt oder gab", sagte er gestern. Bisher haben sich nur wenige Kunden bei der Sparkasse gemeldet.
Wie die WZ berichtete, hatten die Richter eine Formulierung in den Geschäftsbedingungen der deutschen Sparkassen für unwirksam erklärt, in der geregelt war, dass Zinsen und Entgelte je nach Marktlage nach eigenem Ermessen geändert werden dürfen. Diese Formulierung, so der BGH, sei "viel zu schwammig". Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte dagegen geklagt.
Die Wuppertaler Sparkasse wartet nun erst einmal auf die schriftliche Urteilsbegründung, wie Sprecher Harmke mitteilt. Bisher seien noch keine Regressansprüche gegen die Sparkasse geltend gemacht worden. Ob in Werbe- und Produktbroschüren der Sparkasse entsprechende Passagen geändert werden müssen, steht ebenfalls noch nicht fest. Die Juristen der Wuppertaler Sparkasse prüfen derzeit, ob und wie die Vertragswerke geändert werden müssen.
Kunden, die Fragen haben oder sich über die Änderungen in den Geschäftsbedingungen informieren möchten, können sich an das Qualitätsmanagement in der Wuppertaler Sparkasse wenden, wie Jürgen Harmke weiter erklärte.