Baumängel AWG-Neubau Klingelholl wird 13 Millionen teurer als geplant
Wuppertal · Die Stadt muss nach einer ersten Prognose von Mehrkosten in Höhe von rund 13 Millionen Euro ausgehen. Diese könnten anteilig auf die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren umgelegt werden.
2015 hat der Stadtrat den Gesamtumbau des gemeinsamen Betriebsstandortes des Eigenbetriebs Straßenreinigung (ESW) und der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) am Standort Klingelholl in Barmen mit Kosten in Höhe von 24,2 Millionen Euro beschlossen. Gegenwärtig muss die Stadt nach einer ersten Prognose nun aber von Mehrkosten in Höhe von rund 13 Millionen Euro ausgehen.
Die Refinanzierung - so ein Beschluss des Finanzausschusses, der damit einem Vorschlag der Verwaltung folgt, soll im „zulässigen Umfang“ über die Gebührenhaushalte des ESW und der AWG (als Mieterin) erfolgen. Im Klartext heißt dies, dass die Wuppertaler über die Müll- und Straßenreinigungsgebühren mit zur Kasse gebeten werden.
Als Gründe für die nun prognostizierten Mehrkosten werden Baumängel und Planungsfehler genannt, die Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Generalplaner, dem Unternehmen i²fm aus Oberhausen, sind.
Im Kern geht es um die Tiefgarage unter dem Neubaukomplex, deren Sanierungsbedarf als erheblich gilt, unter anderem, weil Salz der Winterdienstfahrzeuge den Beton der Garage angegriffen habe.
Marode Tiefgarage
unter dem Neubau
Zu Details und der Frage nach der Verantwortung könne man sich vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens derzeit nicht äußern, sagt AWG-Chef Martin Bickenbach auf Nachfrage der WZ, es sei Stillschweigen vereinbart worden. Als unstrittig gilt indes, dass die Tiefgarage - quasi das Fundament für einen Teil des Neubaus - im Vorfeld intensiver hätte überprüft werden müssen. Der Ansicht ist auch AWG-Aufsichtsrat Klaus Jürgen Reese (SPD), der kritisiert, „dass der Generalplaner sich frühzeitiger mit der Substanz der Tiefgarage“ hätte befassen müssen.
Offen scheint derzeit, wie nun verfahren wird. „Wir sind in intensiven Gesprächen“, sagt Bickenbach, auch das Rechtsamt sei beteiligt. Im Vordergrund stehe, „schleunigst weiterzukommen und Klarheit zu erhalten, wann und wie es weitergeht.“
Denn momentan ruht das Projekt. Der erste Bauabschnitt war im Herbst 2017 mit der Nutzung des neuen Hochbaus weitgehend abgeschlossen worden. Die Beseitigung einer Reihe von der AWG geltend gemachter Planungs- und Baumängel aber steht zu einem Großteil noch aus. Dazu zählen laut Angaben der Stadt diverse Mängel in der Heizzentrale, Rissbildung im Neubau oder Mängel an Türen.
Die Planung des zweiten Bauabschnitts dauert wegen der Honorarstreitigkeiten zwischen der AWG und dem Generalplaner und Projektsteuerer i²fm noch an. Laut eines Zwischenberichts der Verwaltung von Februar 2020 lehnt i²fm jede Haftung mit der Begründung ab, für eine weitergehende Untersuchung des Baugrundes (Bestandstiefgarage) nicht verantwortlich gewesen zu sein.
Kostentreiber des zweiten Bauabschnitts ist die Sanierung der Tiefgarage. Aufgrund von Korrosionsschäden weist sie nicht die erforderliche Tragfähigkeit für den neuen Hochbau (Projekt A) auf, nachträglich mussten Stützen zur Absicherung des Gebäudes eingezogen werden. Der Sanierungsbedarf der Tiefgarage bilde den funktional und wirtschaftlich bedeutendsten Mangel, so die Verwaltung. Die Höhe der Mehrkosten werde von der Methode und dem Umfang der Betonsanierung der Tiefgarage, den erhöhten Planungskosten für das Verwaltungsgebäude und der Durchsetzbarkeit von Regressansprüchen gegenüber dem Generalplaner abhängen.
Darüber hinaus schlage die allgemeine Baukostensteigerung durch den Zeitverlust zu Buche. „Ich fürchte, wir müssen uns auf einen längeren Zeitraum einstellen, bis es mit der Planung der weiteren Bauabschnitte für das Salzlager oder die Werkstatt weitergehen kann. Es geht um sehr viel Geld. Wir sind verpflichtet, die Belastung für die Gebührenzahler und die Stadt so gering wie möglich zu halten“, kommentiert Stadtdirektor Johannes Slawig die Verhandlungen mit dem Gesamtplaner.
Es handele sich bei den 13 Millionen um die Obergrenze, beziehungsweise die Maximalsumme, betont Martin Bickenbach. „Ob dieser Betrag tatsächlich erforderlich ist, muss sich zeigen.“
2015 berichtete die Verwaltung bereits über den desolaten Zustand der Bausubstanz am Betriebsstandort Klingelholl und begründete damit die dringende Notwendigkeit, Verbesserungen zur Unterbringung der Mitarbeiter sowie der Fahrzeuge und Gerätschaften zu schaffen.