Ärger um Bestattung Familie bekommt keinen Aufschub für Urnenbeisetzung in Wuppertal
Vor neun Wochen ist der Wuppertaler Rolf Winkelströter gestorben, seine sterblichen Überreste wurden am 14. April eingeäschert. Doch um den Termin zur Beisetzung der Urne streiten die Angehörigen mit der Stadt.
Vor neun Wochen ist der Wuppertaler Rolf Winkelströter gestorben, seine sterblichen Überreste wurden am 14. April eingeäschert. Doch um den Termin zur Beisetzung der Urne streiten die Angehörigen mit der Stadt. Denn die Tochter und ihre Familie leben in Kiel, wollen für die Beerdigung mehr als einen Tag frei nehmen. Und das ist gerade in Coronazeiten schwierig zu koordinieren. Den Antrag auf Verschiebung des Termins hat die Stadt angelehnt.
„Unsere ganze Familie arbeitet in systemrelevanten Berufen“, macht Schwiegersohn Michael Frömter deutlich. Sie wollten seine fast 90-jährige Schwiegermutter beim Abschiednehmen nicht allein lassen. Er ist Rundfunkredakteur, seine Frau arbeitet in einer Apotheke, sein Sohn ist bei der Kriminalpolizei. „Alle arbeiten wegen Corona in Schichten“, erklärt er. „Versuchen Sie mal, das unter einen Hut zu bekommen.“ Als sie einen Zeitraum jeweils mit ihren Arbeitgebern abgestimmt hatten, machte ihnen die Stadt Wuppertal einen Strich durch die Rechnung. Denn der ausgesuchte Zeitraum lag jenseits der möglichen Frist.
Laut Bestattungsgesetz des Landes NRW muss die Totenasche innerhalb von sechs Wochen nach der Einäscherung begraben werden. Diese Frist hatte die Stadt während der Coronakrise auf neun Wochen ausgeweitet. Der Wunsch der Familie Frömter hätte elf Wochen nach der Einäscherung gelegen.
Das Bestattungsunternehmen hatte die Verschiebung beantragt, als Antwort sei nur der Hinweis auf die Frist gekommen, das Thema werde „ausschließlich auf einer technokratischen und bürokratischen Ebene behandelt“, ärgert sich Michael Frömter. Er schrieb auch an Oberbürgermeister Andreas Mucke, erhielt aber nur eine Antwort einer Mitarbeiterin. Auch die habe keine inhaltlichen Argumente genannt, sondern nur auf Formalien verwiesen.
Auf WZ-Anfrage bei OB Mucke antwortet Stadtsprecherin Ulrike Schmidt-Keßler: „Wir können über gesetzliche Regelungen nicht hinausgehen.“ Man könne ein Gesetz nicht beliebig auslegen, zudem könnten weitere Personen Ausnahmen wollen.
Beim Bundesverband der Bestatter verweist Sprecherin Elke Herrnberger auf eine Empfehlung des Städte- und Gemeindebunds vom 24. April, „Anträgen auf Verlängerung der Beisetzungsfrist für Totenasche nach § 13 Abs. 3 S. 3 BestG NRW bis auf weiteres großzügig zu entsprechen“. Und Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands, sagt, Verlängerungen der Bestattungsfrist seien in der Praxis gang und gäbe, insbesondere zu Coronazeiten. Die Möglichkeit sehe das Gesetz auch vor. Und noch ein Argument hat er: „Das Bestattungsrecht ist ein Gefahrenabwehrrecht. Aber von Totenasche geht keine Gefahr aus.“