Nazi-Schmierereien Unbekannte ritzen Hakenkreuze in Autos

Wuppertal · Ein Fall von Sachbeschädigung mit verbotenen Nazi-Symbolen schockiert am Uellendahl in Elberfeld und beschäftigt die Wuppertaler Polizei.

Symbolbild.

Foto: ja/Knappe, Jörg

Am Freitag haben Unbekannte mehrere Autos am Uellendahl beschädigt. Wie die Polizei berichtet, haben die Täter im Zeitraum von 10.30 und 14 Uhr in der Straße Bornberg Hakenkreuze in den Lack der Fahrzeuge eingeritzt.

Auf Nachfrage unserer Zeitung, ob die Tat einen rechtsradikalen Hintergrund habe, äußerte sich die Polizei zunächst nicht. Die Tat sei aber nach Paragraph 86a im Strafgesetzbuch zu verfolgen.

Gemäß §86 a Strafgesetzbuch ist die Verwendung von Hakenkreuzen in Deutschland verboten: „Aus dem rechtsextremen Spektrum mit seiner zentralen Betonung von Symbolen unterfallen zahlreiche Kennzeichen dem Kennzeichenverbot. Dies gilt namentlich für viele allgemein bekannte Kennzeichen von NS-Organisationen, also etwa das Hakenkreuz als Kennzeichen vor allem der NSDAP, das „Zivilabzeichen“ der SA46, die zweifache Siegrune der SS sowie die einfache Siegrune des deutschen Jungvolkes.“

Hintergrund: 1920 wurde das Hakenkreuz unter Adolf Hitler zum Zeichen der nationalsozialistischen Partei (NSDAP). 1933 wurde es dann zum offiziellen Zeichen des Nationalsozialismus und 1935 im Rahmen der Nürnberger Gesetze schließlich zum Staatssymbol des "Dritten Reiches".

„Wer es heute verwendet, spricht sich daher gegen die Menschenwürde, gegen den Gleichheitsgrundsatz, gegen die Handlungs- und Meinungsfreiheit, mit anderen Worten gegen die bei uns gesetzlich verankerten Grundrechte aus“, heißt es auf der Internetseite die Landeszentrale für politische Bildung in Brandenburg.

(ull)