Hakenkreuz-Emblem: Gericht verurteilt Wolfgang Feld
Der CDU-Ratsherr ist wegen Verwendung von NS-Symbolen zu einer Geldstrafe von 3300 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Krefeld. Als Verurteilter verließ CDU-Ratsherr Wolfgang Feld, Geschäftsführer der gleichnamigen Design-GmbH, am Dienstag den Saal 218 des Krefelder Amtsgerichtes - aber noch nicht als Geschlagener. "Wir gehen in die nächste Instanz", erklärte sein Verteidiger Wilfrid Fabel und deutete auf die Ornamente im Treppenhaus des Justizpalastes am Nordwall: "Na, hier kann man mit einigem Willen doch auch Hakenkreuze erkennen, oder?"
"Man braucht keine Lupe, um ein Hakenkreuz zu erkennen", befand die Richterin beim Anblick des etwa zweieinhalb Zentimeter großen Abzeichens auf dem dunkelblauen Binder. Ob Feld diese Krawatte mit anderen Mustern offiziell dem SUK zuschickte oder für den Onkel eines Bundeswehr-Mitarbeiters als persönliche "Beigabe" dazulegte, wie Feld argumentierte, spielte keine Rolle. Als Geschäftsführer trage er die Verantwortung. Die Richterin: "Irgendwie muss das Ganze sanktioniert werden."
Der Mitarbeiter der SUK-Pressestelle, der das Angebot für Krawatten und Tüchern für besondere Anlässe eingeholt hatte, war übrigens vergangene Woche als Zeuge ausgeladen worden. Er ist inzwischen aus dem Dienst ausgeschieden, und die Mustersendung aus Krefeld im vergangenen Juni soll er nie selbst gesehen haben - sein Onkel also auch nicht die Hilfskreuzer-Krawatte.
Das selbe Motiv hat die Firma Feld zwischen 1981 und 1991 übrigens 261 Mal für eine Marine-Kameradschaft herstellen lassen: Nie habe sich jemand gemeldet oder beschwert. Feld: "Das können doch nicht alle Nazis gewesen sein." Auffällig allerdings, dass auf dem von der Bremer Marinekameradschaft stammenden Originalmuster das Hakenkreuz nicht zu erkennen war. Ob die Krefelder Weberei G. für die Krawatte das Detail nacharbeitete?