Gesellschaft „Wir würden uns freuen, wenn wir das bezahlen dürften“
Eine Gesetzesänderung erlaubt eine Zahlung von bis zu 250 Euro für ein Tablet und bis 100 Euro für einen Drucker. Bisher seien „drei bis vier Handvoll“ Anträge beim Jobcenter angekommen, sagt Jobcenter-Chef Thomas Lenz.
Seit dem 8. Februar kann das Jobcenter einen Zuschuss zu Tablets für bedürftige Kinder und Jugendliche zahlen. Eine Gesetzesänderung erlaubt eine Zahlung von bis zu 250 Euro für ein Tablet und bis 100 Euro für einen Drucker. Bisher seien „drei bis vier Handvoll“ Anträge beim Jobcenter angekommen, sagt Jobcenter-Chef Thomas Lenz.
Bedingung für den Zuschuss ist eine Bestätigung der Schule, dass das Kind ein digitales Endgerät für den Distanzunterricht braucht und kein Leihgerät von der Schule erhalten hat.
Kritik am Vorgehen des Jobcenters weist Lenz zurück. Bis zu der Gesetzesänderung sei das Jobcenter nicht für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten zuständig gewesen. Dafür müssten die Schulen beziehungsweise die Stadt sorgen.
Die Versorgung über die Kommunen sollen Förderprogramme sicherstellen, aber deren Umsetzung dauert. Aus dem 2019 - vor der Pandemie - beschlossenen „Digitalpakt„ läuft aktuell die Ausschreibung. Schon weiter ist die Beschaffung aus dem „Sofortprogramm“ des Landes, im Juli 2020 als Reaktion auf den wegen der Pandemie eingeführten Distanzunterrichts beschlossen. Der Stadt Wuppertal stehen daraus 7524 Endgeräte zu, 3800 sind bestellt, teils angekommen, teils noch „im Zulauf“, wie es in einem Bericht für den Schulausschuss heißt. Für weitere Bestellungen muss erst ein Rahmenvertrag mit Lieferfirmen neu ausgehandelt werden, das Ergebnis wird für Ende Februar erwartet. Daher steht noch immer nicht allen Kindern und Jugendlichen, die es brauchen, ein Endgerät zu Verfügung.
Immer wieder weisen Pädagogen darauf hin, dass auf diese Weise besonders Kinder aus armen Familien in der Schule zusätzlich benachteiligt sind. Wohlhabenden Familien falle es leichter, privat entsprechende Endgeräte zu kaufen.
Thomas Lenz ärgert sich, dass das Jobcenter für diese unzureichende Versorgung verantwortlich gemacht werde. Aber die Ausstattung mit digitalen Geräten gehöre nicht zu den Leistungen des Sozialgesetzbuchs II - umgangssprachlich Hartz IV genannt. Es habe zwar einzelne Gerichtsentscheidungen in Deutschland gegeben, die das anders sahen, aber das Bundessozialgericht habe das immer wieder gekippt. Er betont: „Wir würden uns freuen, wenn wir das bezahlen dürften.“ Sie hätten in einigen Einzelfällen die bestehenden Gesetze sogar sehr weit ausgelegt und Kindern zu Endgeräten verholfen.
Durch die Gesetzesänderung haben bedürftige Schüler jetzt einen Rechtsanspruch auf die Unterstützung - daher würden Anträge bei Erfüllung der Bedingungen (Notwendigkeit durch Distanzunterricht und kein Leihgerät) auch genehmigt, so Lenz. Das gelte aber auch nur so lange, wie die Schule Distanzunterricht erteile.
Die Vorschrift sehe eigentlich vor, dass bei einem Antrag erst ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden muss. Das Wuppertaler Jobcenter verzichte darauf, zahle pauschal 250 Euro für ein Endgerät und 100 Euro für einen Drucker aus, wenn die Voraussetzungen vorlegen. Die nötige Bescheinigung, die die Schule ausfüllen muss, ist auf der Internetseite des Jobcenters zu finden.