Gericht Wuppertaler Messerstecher muss in die Psychiatrie
Wuppertal · Der Mann hatte seine Ex-Freundin am 2. April mit zwei Messern niedergestochen.
Der 31-Jährige, der seine Ex-Freundin am 2. April mit zwei Messern niedergestochen hat, muss in die Psychiatrie. Das hat das Landgericht jetzt angeordnet. Der Mann hatte sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Laut Anklage hat er seiner Ex-Freundin vor ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Hedwigstraße aufgelauert, sie nach ihrer Rückkehr vom Einkaufen niedergestochen. Ein Nachbar konnte eingreifen und ihn von weiteren Stichen abhalten. Die 34-Jährige war lebensgefährlich verletzt, trug Kopfverletzungen, Schnittwunden am Oberkörper, Armen und Händen davon, insbesondere die Leber soll getroffen worden sein. Nach Überzeugung des Gerichts ist der 31-Jährige schuldunfähig, deshalb sprach es ihn frei. Er muss aber in eine geschlossene Psychiatrie.