Meinung WZ-Kommentar zum möglichen Aus des Ausbaus der L419: Krasser Fehler
Wuppertal · 168 Seiten hat die Klageschrift, die der Ronsdorfer Verschönerungsverein gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der L419 beim Oberverwaltungsgericht eingereicht hat.
Verkehrsanalysen, Emissionswerte, Entwässerungen und Naturschutz: Es blieb wenig bis gar nichts unbeleuchtet, was das Gericht hätte beeindrucken können. Gereicht hätten am Ende wohl aber nur die wenigen Seiten, in der die Anwältin Roda Verheyen auf die eigentliche Zuständigkeit für diesen Planfeststellungsbeschluss abhob. Nicht die Bezirksregierung als mittlere Behörde des Landes NRW ist offenbar dafür zuständig gewesen, so die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Sondern der Bund. Eben für eine Verbindung mit „überörtlicher Bedeutung“, wie es heißt. Was aus dieser Einschätzung wird, ist noch unklar: Womöglich kommt es gar nicht erst zum Verfahren, das für den 9. Oktober in Münster angesetzt ist. Das ist abseits der Bedeutung für die Verkehrsentlastung in der Sache, die man unterschiedlich bewerten kann, ein offenbar krasser Verwaltungsfehler, der den Steuerzahler viele Millionen Euro kosten kann. Es wird schnell zu klären sein, wer dafür die Verantwortung trägt. Und es muss genauso schnell klar werden, wie es jetzt in der Sache weiter geht. Wie sagte ein Betroffener gestern? „Von einer Bananenrepublik unterscheidet uns nur noch das Klima.“