Zu seiner Beute gehörten Smartphones, Bluetooth-Boxen und Bargeld.
Die Opfer lockte er unter anderem in Kellerräume und drohte, mit einem Knüppel zuzuschlagen. In einem Fall steckte er sich auch eine Spielzeugpistole in den Hosenbund und gab sich als Polizeibeamter in Zivil aus. Die Richterin am Bonner Amtsgericht bezeichnete das Vorgehen in dem Urteil vom Donnerstag als „besonders verwerflich“.
Die Beute aus der Raubserie am alten Schlachthof in Bonn verkaufte der junge Mann für kleines Geld und versorgte sich mit Marihuana. Im Prozess legte er ein umfassendes Geständnis ab, so dass die Opfer nicht als Zeugen gehört werden mussten.