Kopftuchstreit beschäftigt Justiz
Sozialpädagogin mit Wollmütze klagt gegen Abmahnung.
Düsseldorf. Eine Sozialpädagogin mit Wollmütze beschäftigt derzeit die Justiz. Die Türkin, die an einer Düsseldorfer Gesamtschule angestellt ist, klagt vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf. Nachdem ihr das Tragen des Kopftuchs im Herbst vergangenen Jahres von der Schulleitung untersagt worden war, war die Muslimin mit einer Wollmütze bekleidet in der Schule erschienen. Die Bezirksregierung wertet das als religiöses Symbol und schickte der Türkin eine Abmahnung. Denn laut Schulgesetz ist es Lehrern untersagt, im Unterricht religiöse Bekundungen abzugeben. Inzwischen läuft auch ein Kündigungsverfahren gegen die 35-Jährige.
"Die Mütze ist für mich lediglich ein Kopfschmuck. Ich fühle mich ohne nicht angezogen", erklärte die Frau, die seit zehn Jahren an der Gesamtschule arbeitet. Sie habe die "französische Baskenmütze mit Stehbund" in einem Kölner Hutladen gekauft, um ihre Persönlichkeit zu unterstreichen.
Aufgewachsen im Spannungsverhältnis zwischen morgenländischer und westlicher Kultur, habe sie durchaus einen emanzipatorischen Weg eingeschlagen und eine akademische Ausbildung genossen. Um jedoch nicht völlig mit ihrer Kultur zu brechen, habe sie sich für das Kopftuch entschieden.
Ihr Rechtsanwalt Dieter Blank betonte, dass seine Mandantin durch das Tuch vor allem bei ausländischen Schülern zur Vertrauensperson geworden sei. Beschwerden habe es nie gegeben. Bereits auf den Bewerbungsfotos und bei der Einstellung hätte sie ihre Haare unter dem Stoff verborgen gehabt. Er machte der Bezirksregierung einen Vorschlag. "Sie kann versichern, dass sie es nicht aus religiösen Gründen trägt." Doch die Vertreterin lehnte ab: Denn welche Motivation dahinterstecke, das spiele bei den Vorschriften keine Rolle. "Wichtig ist der objektive Eindruck. Deshalb ist die Mütze gerade in dem sensiblen Verhältnis zwischen Eltern und Schule hochproblematisch. Eine endgültige Lösung könne es vor dem Arbeitsgericht jedoch nicht geben.
Auf den Vergleichs-Vorschlag des Gerichts, die Mütze abzusetzen, wollte die 35-Jährige gestern nicht eingehen. Die Angelegenheit ist ein Präzedenzfall und könnte demnächst auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Prozess geht am 1. Juni weiter.