Loveparade: Anklageentwurf steht
Beschuldigt werden Mitarbeiter von Veranstalter und Stadt.
Duisburg. Dreieinhalb Jahre nach der Duisburger Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten ist nach einem Bericht des „Focus“ die Anklage im Entwurf fertig. Demnach wird gegen zehn oder elf Beschuldigte der Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben, wie das Magazin unter Berufung auf nicht näher genannte Justizkreise berichtete. Die Beschuldigten seien Mitarbeiter der Veranstalterfirma und der Stadt Duisburg, die die Techno-Party genehmigt hatte. Ihnen würden eklatante Planungsfehler vorgeworfen. Das Verfahren gegen den Polizeieinsatzleiter werde eingestellt, hieß es weiter.
Der Entwurf werde nun durch den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf geprüft. Dies werde bis Januar dauern, berichtete der „Focus“. Die Sprecher der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wollten den Bericht nicht kommentieren.
Am 24. Juli 2010 waren während einer Massenpanik im Zugangsbereich zum Veranstaltungsgelände 21 junge Menschen erdrückt oder zu Tode getreten worden. Hunderte Besucher wurden verletzt, vermutlich Tausende erlitten in dem Gedränge psychische Schäden.
Die Staatsanwaltschaft hatte seit der Katastrophe ermittelt und mehrere Tausend Zeugen gehört. Zahlreiche Videos wurden ausgewertet. Zuletzt war gegen 16 Beschuldigte ermittelt worden. Duisburgs Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) und der Chef des Loveparade-Veranstalters Lopavent, McFit-Unternehmer Rainer Schaller, waren nicht unter den Beschuldigten. Wegen der Dauer der Ermittlungen hatten Hinterbliebene bereits protestiert und endlich Klarheit darüber gefordert, wer für den Tod ihrer Angehörigen verantwortlich ist.
Bisherigen Ermittlungsergebnissen und Gutachten zufolge sind bei der Planung der Techno-Party gravierende Fehler gemacht worden. Der britische Massendynamik-Experte Keith Still hat in einem Gutachten für die Staatsanwaltschaft resümiert, dass es nach dem von der Stadt genehmigten Konzept nicht einmal theoretisch möglich war, das Techno-Fest gefahrlos durchzuführen. lnw