Strafvollzug: Kinderschänder stehen in der Hackordnung ganz tief unten
Gefangene, die wegen Sexualstraftaten mit Kindern als Opfern verurteilt wurden, leben im Gefängnis höchst gefährlich.
Mönchengladbach. Sie taten ihren kleinen, minderjährigen Opfern unendliches Leid an. Deshalb erscheint manchem die Haftstrafen, die Gerichte gegen Kinderschänder verhängen, häufig als zu milde.
Das gilt besonders für die Insassen von Justizvollzugsanstalten. Denn dort gibt es "ein eher archaisches Gerechtigkeitsgefühl und einen ganz speziellen Ehrenkodex", sagt Michael Thewald, Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln. "Sexualstraftäter, deren Opfer Kinder waren, sind da nicht besonders gut gelitten. Kinderschänder stehen in der Hackordnung ganz tief unten. Die leben recht gefährlich."
Im Klartext: Diesen Straftätern drohen massive Gewalttätigkeiten von Mitgefangenen. Thewald: "Wir raten allen diesen Gefangen ganz dringend, nicht über ihre Taten zu sprechen, nicht ihren Haftbefehl herum zu zeigen und sich nach Möglichkeit eine Lüge über die Tat auszudenken, wegen der sie verurteilt wurden."
Beispielsweise ein Eigentumsdelikt wie Einbruch, Diebstahl oder Betrug. Doch das funktioniert nur dann, wenn die Gesichter der Kinderschänder nicht allzu bekannt sind. "Wenn es sich um spektakuläre Taten und Prozesse handelt, dann spricht sich sowas schnell herum", weiß Thewald.
So hatte vor einigen Jahren eine Zeitung sieben Kölner Sexualstraftäter im Foto gezeigt, die in der JVA Köln einsaßen. Bereits zwei Tage später war der erste von Mitgefangenen verprügelt worden, am darauffolgenden Tag musste der zweite sogar ins Krankenhaus gebracht werden - und wusste da er auch schon, wer als dritter "fertiggemacht" werden würde.
Die NRW-Vollzugsbehörden versuchen natürlich, die Gefangenen vor solchen Übergriffen zu schützen. Das beginnt schon damit, dass - im Gegensatz zum sonst üblichen Verfahren bei Strafgefangenen - Kinderschänder meist nicht in die unmittelbar für sie zuständige Haftanstalt eingewiesen werden. Thewald: "Wenn beispielsweise in Wuppertal jemand wegen einer solchen Tat verurteilt wird, dann kommt der eben meist nicht in die JVA Wuppertal, weil ihn dort mit hoher Wahrscheinlichkeit einer der Gefangenen erkennen könnte."
Stattdessen kommt die JVA Köln in Betracht - weil es dort einen Hochsicherheitstrakt gibt. "Nur dort können wir diese Gefangenen durch Einzelunterbringung und Einzelhofgang effektiv vor der Gefahr schwerer tätlicher Übergriffe schützen."
Aber eben nur dort. Thewald: "Wir hatten hier einen Sexualstraftäter, der in einem sehr öffentlichkeitswirksamen Verfahren verurteilt worden war. Der war fast ein Jahr im Hochsicherheitstrakt. Als wir ihn dann in den normalen Vollzug integrieren wollten, hat der sich gleich am ersten Tag einen Schlag ins Gesicht gefangen. Wir mussten ihn dann sehr schnell in ein anderes Gefängnis verlegen."
Doch auch das ist nicht immer erfolgreich. Denn fast nirgendwo verbreiten sich Informationen über Häftlinge so schnell und so effektiv wie unter den derzeit rund 17 500 Strafgefangenen in den insgesamt 37 Justizvollzugsanstalten in NRW. Was letztlich dazu führt, dass Kinderschänder in den Hochsicherheitstrakten bleiben und ihre Zellen fast nie verlassen - und zwar freiwillig nicht.