Auf Dienstreise Abgeordnete des Bundestags sind 2018 deutlich mehr geflogen
Berlin · Ob mit einer Delegation, eine Einzeldienstreise oder ein Flug in den Wahlkreis: Abgeordnete sitzen viel im Flugzeug, die zurückgelegten Strecken sind gestiegen. Aber das hat einen bestimmten Grund.
Die Bundestagsabgeordneten haben im Jahr 2018 mehr Flugmeilen zurückgelegt als im Vorjahr: Die Parlamentarier flogen insgesamt rund 9,08 Millionen Meilen. Pro Abgeordneter waren das durchschnittlich 13 000 Meilen. Die Zahlen bestätigte die Verwaltung des Deutschen Bundestags am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe sowie die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. In der Statistik zu den zurückgelegten Flugmeilen sind auch Flüge zwischen Berlin und den Wahlkreisen enthalten. Es wird aber nicht ausgewiesen, welchen Anteil sie haben.
Verglichen mit 2017 sind die rund 9,08 Millionen Meilen ein Anstieg von gut 22 Prozent. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass 2017 Bundestagswahl war. In einem Wahljahr fänden in der Regel weniger Delegationsreisen als üblich statt, so eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung. Delegationsreisen sind Reisen, die Abgeordnete als Gruppe im Auftrag eines parlamentarischen Gremiums unternehmen - beispielsweise für einen Ausschuss oder um an einer internationalen parlamentarischen Versammlung teilzunehmen. Für die laufende Wahlperiode wurden bislang 328 solcher Reisen genehmigt (Stand: 30. Juni 2019).
Neben den (Flug-)Reisen mit Delegationen können Abgeordnete auch Einzeldienstreisen unternehmen. Von diesen gab es seit Herbst 2017 bisher 854 und damit pro Parlamentarier im Schnitt 1,2. Demnach unternahmen die Grünen seit Beginn der Legislaturperiode pro Kopf die meisten solcher Einzelreisen, die 67 Abgeordneten flogen 126 Mal in Eigenregie - jeder rechnerisch also 1,9 Mal. Die Abgeordneten von CDU/CSU unternahmen 330 Einzelreisen, die der SPD 168, von AfD 46, FDP 111 und Linke 73. Die Grünen teilten der Funke-Mediengruppe sowie der „Bild“-Zeitung mit, dass die Fraktion die Flüge ihrer Abgeordneten in Eigenregie mit Klimaschutz-Zahlungen kompensiere.
Wie die Delegationsreisen müssen die Einzelreisen „im originären parlamentarischen Interesse des gesamten Deutschen Bundestags liegen“, heißt es seitens der Bundestagsverwaltung. Das bedeutet: Auch eine solche Reise kann nur im Auftrag eines parlamentarischen Gremiums stattfinden - das Interesse eines einzelnen Abgeordneten reicht nicht aus. Deshalb muss jede Einzeldienstreise von allen Fraktionen des entsprechenden Gremiums bewilligt werden. Wie viele solcher Reisen ein Abgeordneter unternimmt, kann also davon abhängen, wie überzeugend er die Sinnhaftigkeit seiner Reise gegenüber dem parlamentarischen Gremium begründen kann - aber etwa auch davon, wie viele Kontakte er im Ausland hat.
Grundsätzlich steckten die Bundestagsabgeordneten beim Thema Dienstreisen in einem echten Dilemma, sagte eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung: „Deutschland ist ein international sehr aktives und stark vernetztes Land. Diese Kontakte sollen auch durch die Volksvertreter gepflegt werden und nicht nur durch Regierungsvertreter. Die Parlamentarier wollen sich auch ein eigenes Bild über Problemlösungen und Entwicklungen in anderen Ländern machen. Zugleich sind den Abgeordneten die Klimabelastungen durch den Flugverkehr natürlich auch bewusst.“