Eindeutige Hinweise, dass die massenhafte Speicherung von Telekommunikationsdaten unbescholtener Menschen Anschläge verhindern würden oder hätten, gibt es nicht.
Genau dieser Punkt wird in dem Gutachten des EuGH aber gar nicht kritisiert, sondern nur die Dauer der Speicherung: Zwei Jahre bitte nicht, sechs bis zwölf Monate gehen aber in Ordnung.
Wahrscheinlich ist also, dass die Vorratsdatenspeicherung trotz ihres höchst fraglichen Nutzens kommen, und die überarbeitete EU-Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt werden wird. Die Großkoalitionäre in spe haben zumindest keine Bedenken.