Der Streit um gespeicherte Daten
Gutachter hält Vorgehen für rechtswidrig.
Luxemburg. Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für erbitterten Streit in Deutschland und der EU. Ist es zulässig, dass Telekommunikationsfirmen flächendeckend speichern, wann wer mit wem wie lange telefoniert oder SMS und E-Mails schreibt?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat dazu nun ein Gutachten vorgelegt, dass die Speicherung für rechtswidrig hält.
Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr Verbindungsdaten von Privatleuten bei Telefonaten und E-Mails sammeln: Name und Anschrift des Teilnehmers, Rufnummer, Uhrzeit und Datum einer Telefonverbindung, bei Handys auch der Standort zu Gesprächsbeginn.
Verbindungsdaten zu SMS, Internet-Nutzung und E-Mails ebenso. Der Inhalt von Gesprächen dagegen wird nicht erfasst. Die Speicherdauer: mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre.
Sie soll helfen, schwere Straftaten zu verhüten und Kriminelle besser zu verfolgen — so argumentieren die Befürworter. Bei Internet-Kriminalität wie Datenklau kämen Ermittler mit klassischen Ermittlungsinstrumenten oft nicht weit. Fahnder nutzen die Daten auch, um islamistische Terroristen zu suchen und Anschläge zu verhindern.
Dass Datenspeicherung auf Vorrat individuelle Personenprofile bis hin zum gläsernen Bürger möglich macht. Der Gutachter am EU-Gerichtshof verweist auf das Risiko, „dass die Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet würden“. Zudem sitzt die EU-Kommission seit längerem an einer Überarbeitung der EU-Richtlinie — das wollen viele zunächst abwarten.
Nein. Zwar trat 2008 ein Gesetz in Kraft, das eine sechsmonatige Speicherung der Verbindungsdaten vorsah. 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht es aber für verfassungswidrig. Bis dahin gesammelte Daten mussten gelöscht werden. Die Union konnte sich mit dem damaligen Koalitionspartner FDP nicht auf eine Neufassung einigen. Die FDP leistete Widerstand.