Analyse: Was bringt das neue Gesundheitssystem?

Von morgen an zahlen alle gesetzlich Krankenversicherten einen Einheitsbeitrag.

Düsseldorf. Ungeachtet aller Kritik tritt morgen die letzte Stufe der Gesundheitsreform in Kraft und mit ihr der Gesundheitsfonds sowie der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent für alle gesetzlich Versicherten. Auf neun von zehn Beitragszahler kommen damit höhere Kosten zu - und schon mehren sich die Stimmen, dass es für Millionen von Versicherten noch teurer kommen könnte.

Ab 1. Januar fließen die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie die Steuergelder für das Gesundheitssystem in einen einheitlichen Topf, den sogenannten Gesundheitsfonds. Daraus erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten eine pauschale Zuweisung, die sich an Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiken orientiert: Für 80 Krankheiten gibt es Zuschläge.

Kassen, die mit dem ihnen aus dem Fonds zugewiesenen Geld nicht auskommen, können bei den Versicherten einen Zusatzbeitrag einfordern - maximal sind es 36 Euro pro Monat. Kassen, die gut wirtschaften, können dagegen Prämien auszahlen. Zugleich können die Kassen verstärkt Wahltarife - beispielsweise Selbstbeteiligungsmodelle - anbieten und sich dadurch von den Mitbewerbern unterscheiden.

Das ist derzeit unklar. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Josef Hecken, geht davon aus, dass in einem halben Jahr rund 20 Kassen diese Beiträge erheben. Betroffen wären dann mehr als vier Millionen Kassenpatienten.

Nein. In diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht - Versicherte können nach Ablauf von zwei Monaten in eine andere Kasse wechseln, die keinen Zusatzbeitrag erhebt oder die sogar Prämien auszahlt. Auch auf diese Weise soll der Wettbewerb zwischen den Kassen belebt werden. Verbraucherschützer raten allerdings dazu, sich beim Abschluss von Wahltarifen sehr genau die Bedingungen anzuschauen. So können Bindungsfristen von bis zu drei Jahren Voraussetzung für einen solchen Tarif sein. Diese hebeln dann auch das Sonderkündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrages aus.

Das kann keiner genau sagen. Allerdings rechnen Experten damit, dass die Kosten des Gesundheitssystems wegen des technischen Fortschritts und der demografischen Entwicklung steigen werden. Die Regelung besagt, dass die Gelder aus dem Gesundheitsfonds 95 Prozent aller Ausgaben abdecken müssen. Die restlichen fünf Prozent können über die Zusatzbeiträge finanziert werden. Wenn der Fonds weniger als 95 Prozent abdeckt, muss der Beitrag angeglichen werden.

Davon ist auszugehen, und das ist von der Politik auch so gewünscht. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, dass sich die Zahl von derzeit über 200 langfristig reduzieren wird. Bereits im Oktober hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Allgemeinen Ortskrankenkassen aufgefordert, sich langfristig zu einer Bundes-AOK zusammenzuschließen - auch um Verwaltungskosten zu sparen. Die Kassen können durch Fusionen ihre Verhandlungsmacht beispielsweise gegenüber Pharmaunternehmen stärken.