Das zähe Ringen um das Recht aufs Sterben
Ob es am Donnerstag ein Gesetz über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gibt, ist noch unsicher.
Düsseldorf. Der 71-Jährige lag nach Schlaganfällen im Koma, seine Frau wollte die Einstellung der künstlichen Ernährung durchsetzen. Der Mann hatte eine Patientenverfügung, die genau auf diese Situation passte. Doch der Arzt verlangte eine gerichtliche Zustimmung, weil er Angst hatte, sonst wegen Totschlags angeklagt zu werden. Das ist einer der Fälle, die der Münchner Palliativmediziner Domenico Borasio für die Notwendigkeit anführt, dass die Patientenverfügung gesetzlich geregelt wird.
Am Donnerstag könnte es so weit sein. Das Thema steht im Bundestag an. Doch längst ist nicht ausgemacht, dass es zu einer gesetzlichen Regelung kommt. Denn zu den bisher drei Entwürfen für eine gesetzliche Regelung ist eine vierte Initiative hinzugekommen: nämlich alles beim gesetzlich nicht geregelten Zustand zu belassen. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) vertritt diese Position. Und das, obwohl aus den Reihen der Union zwei Entwürfe für ein Patientenverfügungsgesetz vorgelegt wurden.
Nach dem Entwurf von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach soll nur eine schriftliche Patientenverfügung verbindlich sein. Bei unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheiten soll das Papier zum Abbruch medizinischer Behandlung genügen. Bei möglicherweise heilbaren Krankheiten soll die Patientenverfügung nur dann verbindlich sein, wenn zuvor eine ärztliche Beratung stattfand und sie nicht älter als fünf Jahre ist.
Der Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Wolfgang Zöller (CSU) will Betreuer und Ärzte sogar zur Anerkennung von Patientenverfügungen verpflichten, wenn ein entsprechender Wunsch früher einmal nur mündlich geäußert wurde.
Ein dritter Entwurf, vertreten von einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker, will (wie der Bosbach-Entwurf) nur schriftliche Patientenverfügungen wirksam sein lassen. Doch soll der Wille des Patienten, eine lebenserhaltende Behandlung abzubrechen, unabhängig vom Stadium der Erkrankung verbindlich sein.
Weil keiner der Entwürfe eine sichere Mehrheit hat, wird es am Donnerstag auch Streit um das Verfahren geben. Die besten Aussichten dürfte der Entwurf haben, der als letzter zur Abstimmung gestellt wird. Haben nämlich zuvor die jeweils anderen Entwürfe keine Mehrheit gefunden, dürfte sich für den zuletzt zur Abstimmung gestellten Entwurf leichter eine Mehrheit finden lassen - weil die Befürworter einer Regelung dann zustimmen, um das so lang diskutierte Vorhaben nicht ganz scheitern zu lassen.