Rechnungshof NRW und der Finanzminister im Clinch

Die obersten Finanzprüfer beklagen, dass ihnen wichtige Unterlagen vorenthalten werden. Helmut Linssen widerspricht.

Düsseldorf. Jahresberichte des Landesrechnungshofes sind für die Ministerien nie besonders erfreulich: Denn die Rechnungsprüfer haben die Aufgabe, immer dann den Finger in die Wunde zu legen, wenn mit Steuergeldern nicht sparsam und wirtschaftlich umgegangen wurde. Im aktuellen Bericht fällt die Kritik am NRW-Finanzministerium allerdings ungewöhnlich scharf aus. Es geht um Grundsätzliches; um die Frage, wie weit die Rechte der Rechnungsprüfer reichen.

Bei der durch das Land verkauften Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) bemängelte Rechnungshof-Präsidentin Ute Scholle am Montag, dass ihre Behörde das Geschäft zu spät - nämlich erst nach Vollzug des Kaufvertrages - habe prüfen können. Bei dieser Prüfung sei dann aufgefallen, dass der Erlös falsch verteilt worden sei: Es gingen rund 37 Millionen Euro zu wenig an das Land.

Profiteur sei die Deutsche Rentenversicherung gewesen, die sich ebenfalls von Wohnungen getrennt hatte. Scholles Fazit: Hätte das Ministerium den Rechnungshof ordnungsgemäß, also frühzeitig, unterrichtet, wäre es möglich gewesen, noch vor Auszahlung des Kaufpreises auf den Fehler hinzuweisen.

Auch im Fall der NRW-Bank liegen Rechnungshof und Finanzminister Helmut Linssen (CDU) im Clinch. Mit deutlichen Worten kritisierte Scholle, dass sich Linssen weigere, die Geschäfte der landeseigenen Förderbank umfassend überprüfen zu lassen - obwohl das Land und damit der Steuerzahler letztlich für deren Geschäfte haftet.

So habe der Rechnungshof auch nicht Berichten nachgehen können, wonach die NRW-Bank in möglicherweise riskante Finanzinstrumente investiert habe. Im Jahresbericht heißt es: "Das Vorgehen des Finanzministeriums schafft prüfungsfreie Räume und Intransparenz."

Scholle sieht nun den Landtag in der Pflicht, dem der Bericht zugeleitet wurde. Sie hoffe, dass durch die Finanzkrise mehr Aufgeschlossenheit gegenüber der Finanzkontrolle erreicht werde. Zu möglichen weitergehenden Konsequenzen wollte sie sich nicht äußern. Ihre Behörde hat die Möglichkeit, vor dem Verfassungsgerichtshof zu klagen.

Das Ministerium wies die Vorwürfe zurück. Bei der NRW-Bank habe der Rechnungshof nur die Möglichkeit, das Fördergeschäft zu prüfen. Bei der LEG habe die Behörde erst nach Abschluss des Verkaufs prüfen dürfen.