Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Das sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe.