Gesetz: Alkoholverbot für Fahranfänger

Für Autofahrer bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit soll künftig die Null-Promille-Grenze gelten. Ein entsprechendes Gesetz könnte noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

<strong>Berlin. "Das eine Bierchen macht doch nichts." Das sagen sich viele Autofahrer, wenn es auf einer Feier gerade so gesellig ist. Dass aber auch dieses "eine Bierchen" die Fahrtüchtigkeit einschränkt, beeindruckt sie nicht. Eine gefährliche Sorglosigkeit.

Dieser Gefahr soll künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger entgegenwirken. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag jetzt verabschiedet, es könnte noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Die Null-Promille-Grenze gilt dann für Jugendliche bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.