Gnade!

Das Knips-Urteil macht uns das Leben nicht gerade leichter. Künftig werden sich Journalisten genau überlegen, ob sie zunächst den Dompropst fragen müssen, wenn sie das Kölner Wahrzeichen ablichten wollen.

Denn wenn das Foto kommerziell genutzt wird (in der Redaktion nachfragen!) und der Kamera-Standort Domplatte noch dem Erzbischof gehört (im Katasteramt nachfragen!), könnten Gebühren fällig werden. Aber vielleicht ist der Dompropst ja gnädiger als die Preußen-Stiftung.

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