Gnade!
Das Knips-Urteil macht uns das Leben nicht gerade leichter. Künftig werden sich Journalisten genau überlegen, ob sie zunächst den Dompropst fragen müssen, wenn sie das Kölner Wahrzeichen ablichten wollen.
17.12.2010
, 19:53 Uhr
Denn wenn das Foto kommerziell genutzt wird (in der Redaktion nachfragen!) und der Kamera-Standort Domplatte noch dem Erzbischof gehört (im Katasteramt nachfragen!), könnten Gebühren fällig werden. Aber vielleicht ist der Dompropst ja gnädiger als die Preußen-Stiftung.
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