Analyse: Tauziehen um das Hartz-IV-Paket

Der Bundesrat stoppt das Paket von Schwarz-Gelb. SPD und Grüne drängen auf Änderungen.

Berlin. Im Februar verwarf das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Regelsätze für rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Die Richter gaben der Regierung bis zum Jahresende Zeit für eine verfassungsfeste Neuberechnung. Der Termin kann nun nicht mehr eingehalten werden. Was wollen Union und FDP — und was die Kritiker?

Bisher erhält ein alleinstehender Langzeitarbeitsloser für seinen Lebensunterhalt 359 Euro im Monat. Hinzu kommen Wohnungswarmmiete, Kranken- und Pflegeversicherung. Zum 1. Januar sollte der Regelsatz um fünf auf 364 Euro im Monat steigen.

SPD und Grüne halten die Erhöhung auf 364 Euro für unzureichend und kritisieren die Berechnungsmethode: Die Regierung habe die Regelsätze mit Blick auf den angespannten Haushalt künstlich klein gerechnet.

Nein. Bei den Kindersätzen bleibt alles beim Alten. Kinder bis fünf Jahre sollen weiter 215 Euro erhalten. Für die Altersgruppe von sechs bis 13 Jahren sind es 251 Euro und für die 14- bis 18-Jährigen 287 Euro.

Für bessere Schul- und Jobchancen der 2,3 Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern und aus Geringverdienerfamilien hat Schwarz-Gelb ein Bildungspaket geschnürt. Dazu gehören unter anderem ein (fast kostenloses) warmes Mittagessen, zehn Euro pro Kind und Monat für Musikschulunterricht, Nachhilfe und das Training im Sportverein.

Die SPD will mehr Ganztagsschulen und eine bessere Betreuung von Schülern und Eltern und für jede Schule einen Sozialarbeiter. Auch sollen die Kinder der 140 000 Wohngeldbezieher von dem Bildungspaket profitieren.

Insgesamt sind es gut 1,1 Milliarden Euro. Die Bildungsleistungen für Kinder sind mit etwa 740 Millionen veranschlagt, die Regelsatzanpassung für das kommende Jahr mit 290 Millionen Euro. 270 Millionen Euro davon entfallen auf den Bund, 20 Millionen auf die Kommunen. Hinzu kommen gut 130 Millionen Euro für 1300 zusätzliche Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit.