Guttenbergs Auftrag

Die Dinge wandeln sich manchmal erstaunlich schnell. Es geht um die verderbliche Ware Information, ihre Halbwertzeit und ihre Deutung. Erst verteidigte Karl-Theodor zu Guttenberg den Luftangriff am Kundus-Fluss mit vielen Toten und Verletzten als militärisch angemessen.

Ein Schnellschuss. Dann mussten Generalinspekteur Schneiderhan und Staatssekretär Wichert wegen angeblicher Halbinformation an den Minister ihre Posten räumen. Der Minister steuerte um. Jetzt war der Angriff militärisch "nicht angemessen".

Morgen steht Guttenberg als Zeuge vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss. Das ist politisch angemessen. Und für den Minister ist der Fall damit auch noch nicht ausgestanden. Erstens muss er offenlegen, wer ihn wann worüber informiert hat. Es geht um nichts weniger als um jene Transparenz, die Guttenberg für seinen Auftritt im Ausschuss seit Monaten in Aussicht stellt.

Und zweitens bedeutet die Entscheidung der Karlsruher Bundesanwälte, gegen Oberst Klein strafrechtlich nicht zu ermitteln, keine Entlastung der Position Guttenbergs. Wenn Klein also nicht gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstoßen hat, muss Guttenberg erklären, warum der Oberst aus Sicht des Ministers militärisch nicht angemessen gehandelt hat.