Inklusion: NRW will das Angebot schnell ausbauen
Der gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder soll bis 2017 ein flächendeckendes Angebot sein.
Düsseldorf. Die rot-grüne Landesregierung will ab dem Schuljahr 2014/15 behinderten Kindern den Unterricht an Regelschulen grundsätzlich, allerdings nur mit Einschränkungen ermöglichen. Landesschulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) stellte am Dienstag den vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf vor.
Mit dem Gesetz will das Land die Vereinbarung umsetzen, die Deutschland zur Inklusion behinderter Menschen bei den Vereinten Nationen unterschrieben hat. Bisher liegt NRW hier im Ländervergleich laut einer aktuellen Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zurück, da zwischen Rhein und Weser nur jedes fünfte behinderte Kind eine Regelschule besucht. Im Bundesdurchschnitt geht jedes vierte Kind auf eine Regelschule. Löhrmann will den Ausbau forcieren, verzichtete am Dienstag aber ausdrücklich darauf, sich auf künftige Quoten festzulegen. „Das ist ein Prozess. Bis 2017 könnten wir eine Quote von 50 Prozent erreichen“, sagte sie.
Der gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder, der mittlerweile an jeder dritten Grundschule angeboten wird, erfordert einen hohen Personaleinsatz mit zwei Lehrern pro Klasse. Löhrmann sagte die Einstellung zusätzlicher Lehrer zu. Bis 2017 sollen rund 2000 zusätzliche Pädagogen — viele von ihnen mit einer Zusatzausbildung — eingestellt werden.
In den Kommunen gibt es die Befürchtung, auf den Sachkosten für den Ausbau der Inklusion sitzen zu bleiben. Diese Sorgen konnte Löhrmann nicht entkräften.
Wie zuvor bekräftigte sie ihren Standpunkt, es gebe bisher noch keinen Nachweis, dass es auf der Ebene teurer werde — das Personal werde ja schließlich vom Land bezahlt. Gleichwohl werde die Landesregierung den Zuschuss zu den Sachmitteln um 1,25 Millionen Euro auf 3,7 Millionen Euro aufstocken.