Inklusives Lernen ist finanziell gesichert

Land NRW und kommunale Spitzenverbände sind sich einig. Unterschrift nach Ostern.

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Düsseldorf. Die Einigung mit den Kommunen über die Kosten des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung steht aus Sicht der Regierungsfraktionen in Nordrhein-Westfalen bevor. Von Vertretern aller drei kommunalen Spitzenverbände sei Zustimmung signalisiert worden, berichteten die Landtagsfraktionschefs von SPD und Grünen, Norbert Römer und Reiner Priggen, am Dienstag in Düsseldorf. Offiziell wollte sich der Vorstand des Landkreistages am Dienstag entscheiden, der Städte- und Gemeindebund am Donnerstag.

Der Städtetag hatte sich mehrfach bemüht, einen Kompromiss einzustielen und sich bereits für eine Einigung ausgesprochen. „Der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung wird aller Voraussicht nach nicht an Finanzierungsfragen scheitern“, teilte der Landesvorsitzende des Städtetags, Wuppertals Oberbürgermeister Peter Jung, mit.

Römer geht davon aus, dass die Vereinbarung nach Ostern unterschrieben werden kann. NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) will am Donnerstag, nach der Entscheidung des Städte- und Gemeindebunds, den Landtag unterrichten. Die Opposition sieht viele Probleme noch ungelöst und sprach von „monatelangem Geschachere“.

Vertreter des Landes und der Kommunen hatten lange um eine Einigung gerungen. Die rot-grüne Landesregierung hatte bereits Ende Januar angeboten, sich für fünf Jahre mit insgesamt 175 Millionen Euro an den Inklusionskosten zu beteiligen. Neu ist das Zugeständnis, den Jahresanteil von 35 Millionen Euro auch jährlich zu überprüfen.

Dies sei keine substanzielle Veränderung des Angebots, sondern nur „Präzisierungen von Sachverhalten, die schon klar waren“, meinte Priggen. „Wir hätten eher fertig werden können.“ Er sei sicher, dass die CDU ihre Bürgermeister beeinflusst habe, um eine Einigung vor der Kommunalwahl am 25. Mai zu verhindern, sagte der Grüne.

Bei den Kosten für Umbauten für inklusive Schulen hat das Land eine Pflicht auf Zahlungsausgleich gegenüber den Kommunen anerkannt und will dafür jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Für außerschulisches Personal will das Land jährlich zehn Millionen Euro zahlen, ohne eine Ausgleichspflicht anzuerkennen.

Aus dem Topf können die Kommunen auch Integrationshelfer bezahlen, die behinderte Schüler praktisch im Alltag unterstützen. Beide Finanzierungskörbe sollen nun jährlich überprüft werden.

Ab dem Schuljahr 2014/15 haben Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in NRW einen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen mit Nichtbehinderten in Regelschulen — zunächst in den Klassen eins und fünf. Red