BVerfG nimmt Klage gegen Antiterrordatei ernst
Karlsruhe (dpa) - Im Streit um die Antiterrordatei sind die Vertreter der Sicherheitsbehörden vor dem Bundesverfassungsgericht unter juristischen Rechtfertigungsdruck geraten. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag zeigten die Richter vor allem Zweifel an der Speicherung von Daten unbeteiligter Kontaktpersonen.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verteidigte die Datensammlung von Polizei und Nachrichtendiensten hingegen als „entscheidenden Baustein der Sicherheitsarchitektur“. Überdies hätte jede Einschränkung auch unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsextremismus-Datei, die der Terrordatei nachempfunden sei.
Ein pensionierter Richter hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung eingelegt. Er sieht unter anderem sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Voraussetzungen für eine Speicherung seien zu unbestimmt, sagte sein Anwalt Maximilian Suermann. Es würden „unbescholtene Bürger erfasst, die in dieser Datei nichts verloren haben“.
Bundesregierung und Sicherheitsbehörden verteidigten die Maßnahmen. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sagte, die Datei helfe, bei Hinweisen auf mögliche Terrorpläne schnell reagieren zu können. In solchen Fällen spiele „der Zeitfaktor eine ganz entscheidende Rolle“, sagte Ziercke. Die 2007 eingerichtete Datei soll helfen, mit schnellem Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. Erfasst werden nicht nur Terrorverdächtige, sondern auch unbeteiligte Kontaktpersonen - insgesamt derzeit sind es mehr als 16 000 Personen.
Die Datensammlung umfasst unter anderem Angaben zu Telekommunikationsanschlüssen, Bankverbindungen und „besonderen Fähigkeiten“, die bei Terroranschlägen nützlich sein könnten. Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, hinterfragte vor allem die Speicherung sensibler Daten wie etwa der Religionszugehörigkeit.
Richter Johannes Masing bemängelte die Unbestimmtheit der Kriterien. So würden „Unterstützer von Unterstützern“ erfasst. Auch wollte er wissen, ob eventuell Daten verwendet würden, die von ausländischen Nachrichtendiensten unter Einsatz von Waterboarding und ähnlichen Foltermethoden gewonnen würden. BND-Chef Hans-Georg Maaßen verneinte das - aus eher pragmatischen Erwägungen: „Daten, die unter Folter gewonnen werden, würde ich nicht einspeisen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass diese Daten nicht valide sind.“
Die Richter des Ersten Senats zeigten auch deutliche Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit Kontaktpersonen, die unter Umständen nichts von der vermuteten Nähe zum Terrorismus wissen. So wollte Richter Michael Eichberger wissen, ob jemand, der in der Datei geführt wird, möglicherweise Probleme bei Sicherheitsüberprüfungen bekommen kann - etwa, wenn er sich um einen Job bei einer Fluglinie bewirbt.
Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri wollte negative Folgen nicht ausschließen. Der Prozessvertreter der Bundesregierung betonte hingegen, dass es keine generelle Abfrage der Terrordatei bei Sicherheitsüberprüfungen gebe. Mit einem Urteil ist voraussichtlich erst im kommenden Jahr zu rechnen.
Die Piratenpartei erwartet vom Verfassungsgericht eine deutliche Ablehnung der Antiterrordatei und ein klares Signal für eine Trennung von Polizei und Nachrichtendienst. „Die Verbunddatei ist in der derzeitigen Form ein Angriff auf die Grundrechte der Bürger“, sagte der Vize-Vorsitzunde der Partei, Sebastian Nerz.