Regierungsvereinbarung Das sind die Streitpunkte in der großen Koalition

Berlin · SPD und Union legen die einst getroffene Regierungsvereinbarung unterschiedlich aus. Droht Schwarz-Rot an inhaltlichen Streitpunkten vorzeitig zu scheitern?

Rund ein Jahr ist er alt, der Koalitionsvertrag. Worüber damals Einigkeit herrschte, gibt es heute wieder unterschiedliche Vorstellungen.

Foto: dpa/Gregor Fischer

Der Ton in der großen Koalition wird rauer. Auch weil die SPD an einem schärferen sozialpolitischen Profil feilt. Die Union legt den Koalitionsvertrag zuweilen allerdings ebenfalls ganz nach ihrem Gusto aus. Droht Schwarz-Rot an inhaltlichen Streitpunkten vorzeitig zu scheitern? Auf jeden Fall gibt es handfeste Probleme, die noch gelöst werden müssen. Nachfolgend ein Überblick.

Staatsbürgerschaft:

Am Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei IS-Kämpfern mit Doppelpass entzündet sich der jüngste Koalitionskonflikt. In der Regierungsvereinbarung hatten sich Union und SPD auf eine entsprechende Gesetzesänderung verständigt. Die hat das CSU-geführte Innenministerium auch erstellt, doch Justizministerin Katarina Barley (SPD) geht die Vorlage viel zu weit. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer drängt Barley, „jetzt endlich ihre Zustimmung zu geben“. Ausgang offen.

Klimaschutz:

Hier liegt die wohl größte Sollbruchstelle der Groko. Zur Umsetzung der Klimaschutzziele soll noch in diesem Jahr ein Gesetz verabschiedet werden. Auch das steht im Regierungsvertrag. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat dazu einen Entwurf vorgelegt, den die Union aber als „Planwirtschaft“ brandmarkt, ohne einen Gegenvorschlag vorzulegen. Klimaschutz ja, aber so nicht, lautet ihre Ansage. In der Vorlage ist pauschal festgeschrieben, in welchem Umfang Bereiche wie Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft den Ausstoß von Treibhausgasen senken müssen, damit Deutschland bis 2030 wie verabredet 55 Prozent seiner Emissionen gemessen am Jahr 1990 einspart. Die konkreten Maßnahmen sollen die Fachressorts selbst festlegen. Wenn Deutschland die europäischen Vorgaben nicht erfüllt, muss die Bundesregierung Emissionsrechte zukaufen. Die Kosten werden bisher auf alle Ressorts verteilt. Laut Gesetzentwurf sollen künftig aber nur jene Ressorts dafür aufkommen, die ihre Vorgaben verfehlen.

Grundrente:

Die neue Leistung für vormalige Niedrigverdiener steht ebenfalls im Koalitionsvertrag. Und zwar recht detailliert. So heißt es klipp und klar: „Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung“. Nur will die SPD davon nichts mehr wissen. „Es geht nicht um Bedürftigkeit, es geht um Respekt und Anerkennung von Lebensleistungen“, sagt Parteichefin Andrea Nahles. Dass die „honoriert“ werden sollen, steht auch in der Regierungsvereinbarung. CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer indes schließt kategorisch aus, „dass die Union einer Grundrente zustimmt, die ohne jede Form der Bedürftigkeitsprüfung auskommt“.

Solizuschlag:

Hier hat die SPD den Koalitionsvertrag klar auf ihrer Seite. Darin heißt es: „Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt (...) beginnen. Auf diese Weise würden „rund 90 Prozent“ aller Zahler „vollständig“ vom Soli entlastet. Dagegen will die Union jetzt alle Einkommensbezieher vom Soli befreien, also auch die besonders wohlhabenden Schichten. Wer eine Million Euro verdient, hätte beim Wegfall des Solis gut 20 000 Euro mehr in der Tasche. Für die SPD ist das sozialpolitisch untragbar.

Weitere Baustellen:

Auch die Debatten über Hartz IV, die Maklergebühren ausschließlich für Wohnungsverkäufer und die Entlastung für Betriebsrentner für Zoff in der Koalition. Allerdings sind diese Punkte nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags, was den Druck für Konsens mindert.