Die neue Arbeitswelt der Rentner
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sollen verbessert werden. Ziel ist es, Arbeitnehmern einen gleitenden Wechsel in den Ruhestand zu ermöglichen. Dazu diente bisher die Altersteilzeit, doch die wird nur noch eingeschränkt staatlich gefördert. Außerdem steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter bis 2029 auf 67 Jahre an.
Berlin. Die FDP diskutiert das Thema schon seit Jahren: Wenn es nach ihr geht, sollten Arbeitnehmer ab dem 60. Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, wann sie in Rente gehen, ob sie erst einen Teil des Ruhegeldes in Anspruch nehmen und ob sie möglicherweise noch etwas hinzuverdienen. Ziel ist es, Arbeitnehmern einen gleitenden Wechsel in den Ruhestand zu ermöglichen.
Dazu diente bisher die Altersteilzeit, doch die wird nur noch eingeschränkt staatlich gefördert. Außerdem steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter bis 2029 auf 67 Jahre an. Wer dann früher in Rente gehen will, muss steigende Abschläge in Kauf nehmen, maximal 14,4 Prozent, wenn er schon mit 63 ausscheidet.
Versicherte mit einer kleinen Rente müssen sich sehr genau überlegen, ob sie sich das leisten können. Beschlossen hat die schwarz-gelbe Koalition noch nichts, aber die Idee der Sozialpolitiker ist, dass die Hinzuverdienstregeln für Rentner vereinfacht werden. Der stellvertretende FDP-Fraktionschef im Bundestag, Heinrich Kolb, erklärte, man wolle Rentnern ermöglichen, ihre Altersbezüge mit einer Erwerbsarbeit bis zum letzten persönlichen Bruttoverdienst aufzustocken.
Heute wird die Rente schon schrittweise gekürzt, wenn ein Frührentner mehr als 400 Euro verdient. Kolb sagte, die Bruttoverdienst-Regel solle sowohl für Rentner gelten, die schon eine Vollrente beziehen, als auch für solche, die sich nur einen Teil auszahlen lassen. Teilrenten sind nicht sehr attraktiv, auch wegen der komplizierten Hinzuverdienstregeln.
Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung beziehen von rund 20 Millionen Rentnern gerade einmal 1700 eine Teilrente. Sie kann ein Drittel, zwei Drittel oder die Hälfte der vollen Altersrente betragen, wobei auf den vorgezogenen Teil dann die gesetzlichen Abschläge hinzunehmen sind. Kolb sagte, mit seinen Fachkollegen aus der Union habe er sich im Grundsatz geeinigt.
Das Bundesarbeitsministerium erklärte, man diskutiere verschiedene Modelle. Ein Sprecher zeigte sich aber zuversichtlich, dass die Regierung noch im Laufe des Jahres einen Gesetzentwurf beschließen werde. Aus der Opposition und von den Gewerkschaften kam Kritik an den Vorschlägen.
„Die Pläne zur drastischen Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze für Frührentner sind der völlig falsche Ansatz gegen die drohende Altersarmut und lösen kein einziges Problem, das mit der Rente mit 67“ verbunden sei, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund mit.
Das sei „purer Zynismus“, wenn man berücksichtige, dass nur ein geringer Prozentsatz der 63-Jährigen eine Teilzeitstelle habe, geschweige denn einen Vollzeitjob. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil sprach von „staatlich subventionierter Lohndrückerei“.
Der Deutsche Beamtenbund sieht seine Mitglieder durch die Vorschläge nicht betroffen. „Wir sehen im Moment keinen Handlungsbedarf“, erklärte dbb-Chef Peter Heesen. Für Pensionäre gebe es gesetzlich festgelegte Hinzuverdienstgrenzen, an denen man nicht rütteln wolle.