EnBW-Deal war verfassungswidrig
Stuttgart (dpa) - Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung in Baden-Württemberg hat mit dem Einstieg beim Energieversorger EnBW gegen die Verfassung verstoßen. Dies hat der Staatsgerichtshof am Donnerstag in Stuttgart entschieden.
Der damalige CDU-Finanzminister und heutige Landtagspräsident Willi Stächele gerät durch das Urteil in Bedrängnis. Grüne und SPD forderten ihn zum Rückzug auf.
Die Regierung von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hätte das Milliarden-Geschäft Ende 2010 nicht am Landtag vorbei abwickeln dürfen, erklärte der Vorsitzende Richter Eberhard Stilz. Er gab damit Grünen und SPD recht. Am Kauf der EnBW-Aktien durch das Land ändere sich trotz des Urteils aber nichts, versicherte die grün-rote Koalition.
Stächele hat laut Urteil die Verfassung verletzt, als er für den Aktien-Deal mit einem Volumen von knapp 4,7 Milliarden Euro ein Notbewilligungsrecht wahrnahm. Er habe damit das Haushaltsrecht des Landtags außer Kraft gesetzt, sagte Stilz. Das Budgetrecht des Parlaments sei aber ein „Kernelement der Gewaltenteilung“ und ein „wirksames Instrument der parlamentarischen Regierungskontrolle“.
„Wir erwarten, dass Herr Stächele von seinem Amt zurücktritt“, sagte Grünen-Fraktionsvize Hans-Ulrich Sckerl. Auch der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Andreas Stoch, betonte, Stächele könne nach dem Urteil nicht mehr glaubwürdig der „Hüter“ der Parlamentsrechte sein.
Mappus hatte sein Verfahren Ende 2010 damit gerechtfertigt, dass eine Vorab-Information ein Verstoß gegen das Aktienrecht gewesen wäre. Außerdem habe der französische Staatskonzern EDF als Verkäufer der Aktien darauf bestanden, dass es keinen Parlamentsvorbehalt gebe. Für die alte Regierung meinte Anwalt Klaus-Peter Dolde, die einzige Alternative sei gewesen: „Dann gibt es das Geschäft eben nicht.“
Stilz sagte dazu, solche Befürchtungen seien nicht prinzipiell von der Hand zu weisen. Wie das Land künftig die Entscheidungsfindung über derartige Geschäfte regele, sei Sache des Parlaments und nicht des Staatsgerichtshofs. Es gebe aber die Möglichkeit, ein Gremium des Landtags zu schaffen - vergleichbar mit dem Ausschuss des Bundestags zu den Geheimdiensten -, das solche Geschäfte unter größter Geheimhaltung beraten könne. Auch der Finanzausschuss könne dafür zuständig sein, regte der Richter an.