Entschädigung für Sicherungsverwahrte: 500 Euro für jeden Monat
Praxis verstößt laut Urteil gegen die Menschenrechte. Die Länder müssen nun zahlen.
Karlsruhe. So ganz wohl schien dem Vorsitzenden Richter bei der Sache nicht zu sein, und deshalb tat Wolfgang Schlick so, als habe der Bundesgerichtshof (BGH) gar nicht viel zu entscheiden gehabt: Straftäter haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie zu lange in Sicherungsverwahrung gesperrt waren — im Grunde folge das schon aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2009, sagte Schlick.
Doch ganz so einfach ist die Sache nicht: Das Land Baden-Württemberg weigerte sich über drei Instanzen hinweg, ehemaligen Sicherungsverwahrten eine Entschädigung zu zahlen — auch wenn es am Schluss vor allem darum ging, ob das Land oder der Bund zahlen muss.
Mit der Entscheidung des BGH ist nun erstmals höchstrichterlich entschieden: Die Länder müssen Straftätern, die zu lange in Sicherungsverwahrung saßen, Entschädigung bezahlen. Bundesweit könnten rund 100 Straftäter von dem Urteil profitieren — 20 davon in NRW.
Schlick betonte, dass die Beteiligten nach bestem Gewissen gehandelt hätten. Schließlich habe auch das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Sicherungsverwahrung zunächst bestätigt. „Man muss sich vorstellen, wie die Reaktion der Öffentlichkeit aussieht, wenn einer dieser Täter rückfällig wird.“
Man müsse aber damit leben, dass die Gerichte europäisches Recht anwenden. Von den Entlassenen ist nach Angaben der Anwälte keiner mehr strafrechtlich auffällig geworden. 500 Euro pro Monat sollen die Männer nun bekommen. Über die Zeit kommen dabei erkleckliche Summen zusammen.
Im Fall W. zum Beispiel: 1981 wurde W. unter anderem wegen Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Nachdem er seine Strafe verbüßt hatte, kam er in Sicherungsverwahrung. Damals galt eine Höchstgrenze von zehn Jahren. 1998 hätte W. also freikommen müssen, aber vorher wurden die Gesetze verschärft: Nun war eine unbegrenzte Verwahrung möglich, solange jemand als gefährlich galt, gemäß dem Motto „Wegsperren — und zwar für immer“.
2009 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese rückwirkende Verlängerung für rechtswidrig. W. kam 2010 frei. Zwölf Jahre hatte er zu Unrecht in Sicherungsverwahrung gesessen. 73 000 Euro Entschädigung bekommt der heute 56-Jährige nun. Die drei anderen Kläger, die kürzer einsaßen, erhalten Entschädigungen zwischen 49 000 und 65 000 Euro.