NSU-Nebenklage: Zeugin sah Zschäpe vor Mord in Dortmund

München (dpa) - Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, soll nach Beobachtungen einer Zeugin in der Woche vor dem Mord an dem türkischstämmigen Kioskbesitzer Mehmet Kubasik in Dortmund gewesen sein.

Die Frau habe Zschäpe zusammen mit ihren mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie einem „bulligen Skinhead“ auf einem Grundstück in Dortmund gesehen, auf das sie aus ihrem Dachfenster blicken konnte, sagte die Nebenklageanwältin Doris Dierbach am Donnerstag vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Sie beantragte, die Frau als Zeugin zu vernehmen. Mehrere Nebenklagevertreter schlossen sich dem Beweisantrag an. Zschäpes Anwältin Anja Sturm sagte, die Verteidigung müsse den Antrag lesen, bevor sie Stellung nehmen könne.

Die Angaben der Frau seien ein Indiz für eine persönliche Anwesenheit Zschäpes in der Nähe des Tatorts und könnten ein Hinweis sein auf Verbindungen mit der örtlichen Neonazi-Szene, sagte Dierbach. Sie vertritt die Familie des nur zwei Tage nach Kubasik in Kassel ermordeten Halit Yozgat. Warum sich die Dortmunderin erst jetzt - und zudem bei der Nebenklage - meldete, blieb offen. Dafür gebe es Gründe, die sie aber selbst erklären müsse, sagte Dierbach.

Der 39-jährige Kubasik war am 4. April 2006 erschossen worden. Der Vater dreier Kinder stand hinter der Theke, als seine Mörder - laut Anklage Mundlos und Böhnhardt - den Laden betraten und ihn mit zwei Schüssen töteten. Zu der Verhandlung kamen am Donnerstag Kubasiks Tochter Gamze und ihre Mutter. Beide sind Nebenkläger.

Bisher gibt es kaum Hinweise auf eine mögliche Anwesenheit Zschäpes im Umfeld von Tatorten. Das wurde als ein Schwachpunkt der Anklage gesehen, da Zschäpe als Mittäterin an allen Taten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt ist. Dem NSU werden zehn Morde und mindestens zwei Anschläge zu Last gelegt. Als im Juni 2005 in Nürnberg der Türke Ismail Yasar in seinem Dönerstand erschossen wurde, wurde Zschäpe laut Anklage in der Nähe gesehen.

Die Angaben der Dortmunderin seien ein Indiz, dass die Angeklagte nicht nur - wie von Zschäpes Verteidigung dargestellt - „den Haushalt für die beiden Junges geführt hat“, sagte Dierbach. Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt und der unbekannte Skinhead hätten der Anwohnerin zufolge auf dem Grundstück, rund sieben Kilometer vom Tatort entfernt, gegraben und eine Rutsche und eine Schaukel aufgestellt. Zschäpe habe daran gerüttelt, zitierte Dierbach die Frau. Die Schaukel habe so nah an einem Zaun gestanden, dass man nicht schaukeln konnte.

Über die Gründe für die Erdarbeiten könne man nur spekulieren, ob dort vielleicht Waffen oder andere Beweismittel vergraben werden sollte, sagte Dierbach. Da die Grabungen „unter konspirativen Umständen“ stattfanden, könne man annehmen, dass nicht „Blumenbeete angelegt“ wurden. Später sei das Grundstück erneut umgegraben worden.

Die Anwesenheit des Skinheads könne auf mögliche Verbindungen zur örtlichen Szene hinweisen. Zschäpe pflege in der Untersuchungshaft Kontakt mit einem inhaftierten Dortmunder Neonazi. „Es spricht Einiges dafür, dass der Kontakt nicht erst jetzt als Brieffreundschaft entstanden ist“, sagte Dierbach.

Der Vorsitzende Manfred Götzl hatte den Prozess nach eintägiger Unterbrechung fortgesetzt. Grund der Unterbrechung waren Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle fünf Richter. Diese lehnten Richter eines anderen Senats durchweg als unbegründet ab.