Gericht: Halbe Stunde Fahrt zur Kita ist zumutbar

München (dpa) - Eine halbstündige Fahrt zur Kindertagesstätte ist für Eltern zumutbar. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Es wies damit die Klage eines Paares auf einen anderen Kita-Platz für seinen 13 Monate alten Sohn ab.

Die Stadt München hatte den Eltern drei Tagesstätten vorgeschlagen, die alle mit öffentlichen Verkehrsmitteln in etwa 30 Minuten erreichbar seien. Doch dem Paar war das zu weit. (Az.: M 18 K 13.2256)

Der seit dem 1. August geltende Rechtsanspruch auf Betreuung ein- und zweijähriger Kinder in einer Kita oder bei einer Tagesmutter war laut Urteil in dem Fall durch die Stadt erfüllt. Beide Eltern arbeiten in Vollzeit beim selben Unternehmen, brauchen also gleich lang für das Bringen und Abholen des Kleinen. Wenn sie sich abwechseln, reduziert sich dem Gericht zufolge der jeweilige Aufwand.

Gegen die Entscheidung hat die Kammer Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. In einem vergleichbaren Fall hatten Eltern am Vortag das Verfahren für erledigt erklärt, nachdem die Stadt ihnen vor Prozessbeginn einen zufriedenstellenden Betreuungsplatz angeboten hatte. In München gibt es nach Angaben der Stadt etwa zehn Klagen auf Zuweisung eines Kita-Platzes.