Geld für Fluggäste erst ab fünf Stunden Verspätung

Berlin. Die Bundesregierung will die EU-Reform der Fluggastrechte mittragen. Zu den Neuerungen gehört, dass Fluggäste erst nach fünf Stunden Verspätung finanzielle Entschädigungsleistungen wie Mahlzeiten oder eine Hotelunterbringung beanspruchen können — statt wie jetzt nach drei Stunden.

Die Reform sorge für einen „ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen“, heißt es in einer Antwort des Verkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen, die unserer Zeitung vorliegt.

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