Lotto-Urteil: Städten droht Klagewelle
Von Kommunen geschlossene Wettbüros fordern Schadenersatz in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe.
Düsseldorf. Auf viele Städte in NRW rollt eine Welle von Schadenersatzklagen von Wettbüros zu. Den Gesamtumfang der rund 1000 Fälle schätzen Juristen auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Hintergrund ist das aktuelle Lotto-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG), in dem das staatliche Wettmonopol als rechtswidrig bezeichnet wird.
Geklagt hatte ein Mönchengladbacher Wettbüro, dessen Räume im Jahr 2006 von der Stadt geschlossen worden waren — unter Hinweis auf das staatliche Wett- und Glücksspielmonopol. Diese Schließung war rechtswidrig, hat das OVG geurteilt — und dem Wettbüro deswegen Schadenersatzansprüche bescheinigt. Ein Gerichtssprecher bestätigte, beim OVG seien „noch zahlreiche gleich gelagerte Fälle aus anderen Städten und Gemeinden des Landes“ anhängig.
Der Bad Homburger Rechtsanwalt Guido Bongers, der das Mönchengladbacher Wettbüro ebenso vertritt wie noch bundesweit mehrere 100 weitere, will die Stadt nun verklagen: „Dabei geht es um 300 000 Euro.“
Mit Schadenersatzklagen des Spezialisten für Wirtschaftsverwaltungs- und Glücksspielrecht und dessen Kollegen müssen jedoch noch viele andere NRW-Städte rechnen. Um besonders hohe Schadenersatzforderungen geht es in Köln (Bongers: „Zehn Verfahren, insgesamt fünf Millionen Euro“), Wuppertal (sieben Fälle, alle jeweils sechsstellig) und Essen (sechs Fälle sechsstellig, ein Fall siebenstellig).
In Mönchengladbach werden noch zwei weitere Firmen klagen (Bongers: „Beide im fünfstelligen Bereich“) und in Krefeld vier Wettbüros („jeweils fünf- bis sechstellig“). In Solingen und Düsseldorf wird es nach Bongers Einschätzung wohl keine Schadenersatzklagen geben.