NPD verliert vor dem Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die rechtsextreme NPD ist mit dem Vorstoß gescheitert, ihre Verfassungstreue von den höchsten deutschen Richtern prüfen zu lassen. Eine solche Feststellung sei im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen, stellte das Karlsruher Gericht klar.
Vertreter von Regierung und Opposition begrüßten den Beschluss und werteten den NPD-Vorstoß als reinen Klamauk. Einfluss auf den Verbotsantrag des Bundesrates gegen die Partei hat die Entscheidung nicht. Die NPD kündigte allerdings weitere juristische Schritte an.
Inmitten der Debatte über ein mögliches NPD-Verbot war die Partei im November vorgeprescht und nach Karlsruhe gezogen. Das Gericht sollte nach dem Willen der NPD feststellen, dass diese nicht verfassungswidrig ist - und dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die Rechte der Partei durch den ständigen Vorwurf der Verfassungswidrigkeit verletzen. Noch nie zuvor war in Karlsruhe ein solcher Antrag eingegangen.
Das Verfassungsgericht verwarf das Ansinnen der NPD. Die Karlsruher Richter entschieden, Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, dass sie verfassungsfeindlich seien (2 BvE 11/12). „Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen“, heißt es im Beschluss.
Die NPD will nach der Niederlage in Karlsruhe nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, wie die Parteispitze ankündigte. Die NPD sei auf dieses Szenario vorbereitet gewesen und nun optimistisch, dass der Menschenrechtsgerichtshof in der Sache entscheiden werde, hieß es.
Bei Regierung und Opposition stieß der Beschluss der Karlsruher Richter auf Zustimmung. Das Bundesinnenministerium begrüßte die Entscheidung. Der Beschluss komme aber auch nicht überraschend, sagte ein Sprecher. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), bezeichnete das Vorgehen der NPD als „PR-Gag“. Eigentlich wäre dafür eine Missbrauchsgebühr fällig gewesen, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der FDP-Abgeordnete Stefan Ruppert sprach von einem „absurden Versuch“ der NPD, Aufmerksamkeit zu gewinnen. Es sei erfreulich, dass das Gericht das durchschaubare Spiel beendet habe.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte, der Vorstoß habe keinerlei juristische Substanz gehabt. „Der Antrag der NPD war reines Theater.“ Die Linke-Innenpolitikerin Ulla Jelpke nannte die Initiative einen billigen Trick, auf den die Richter erwartungsgemäß nicht reingefallen seien. Ähnlich äußerten sich auch die Grünen. „Die NPD ist mit ihrem Klamauk in Karlsruhe gescheitert“, sagte deren Parlamentarischer Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. „Das ist gut so.“ Die Partei werde niemanden finden, „der ihr bescheinigt, sie stünde auf dem Boden des Grundgesetzes“.
Einem neuen Verbotsverfahren kann die Partei ohnehin nicht mehr aus dem Weg gehen. Nur wenige Wochen nach dem Vorstoß der NPD in Karlsruhe hatte der Bundesrat Mitte Dezember beschlossen, einen neuen Anlauf für ein Verbot der NPD zu starten. Wie sich Bundesregierung und Bundestag verhalten, ist noch offen. Die Regierung hat bis Ende März eine Entscheidung angekündigt. 2003 war ein Verbotsverfahren von Regierung, Bundestag und Länderkammer in Karlsruhe gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes - sogenannte V-Leute - damals auch in der Führungsebene der Partei tätig waren.