Schaar mahnt besseren Datenschutz für Patienten an

Berlin (dpa) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht den Datenschutz von Patienten durch zu enge Kontakte zwischen Kliniken und Krankenkassen gefährdet.

Schaar kritisierte im Radioprogramm NDR Info, dass es zunehmend Treffen zwischen Klinikärzten und Kassenmitarbeitern gebe, bei denen über die Abrechnung von Krankenhausbehandlungen gesprochen werde.

„Das ist deshalb problematisch, weil hier ein Austausch über individuelle Gesundheitsdaten stattfindet, der gesetzlich nicht vorgesehen und damit unzulässig ist“, sagte Schaar. „Ein Arzt oder ein Mitarbeiter eines Krankenhauses macht sich sogar strafbar, wenn er Daten unberechtigt, also ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage offenbart. Das heißt: Im Grunde genommen gehen die Krankenhäuser hier ein ganz großes Risiko ein.“

Die Kassen hätten Schaar zufolge ein wirtschaftliches Interesse daran, dass bestimmte Krankheiten oder Symptome in einer bestimmten Art und Weise abgerechnet werden: „Das Interesse liegt darin, dass im Strukturausgleich zwischen den Krankenkassen diejenige Krankenkasse am meisten profitiert, die die kränksten Versicherten hat.“

Das schaffe falsche Anreize: „Wenn jetzt im Nachhinein Mitarbeiter einer Kasse kommen und sagen: Lass uns noch einmal über diese Fälle diskutieren, und jetzt werden die Krankenakten gewälzt, es werden also zusätzliche Gesundheitsdaten offenbart, dann ist das nicht durch das Sozialgesetzbuch gedeckt und aus meiner Sicht unzulässig“, so Schaar. Es komme daher häufig „auf Veranlassung der Krankenkassen“ zu einer Veränderung der entsprechenden Abrechnungscodes, so Schaar.