Pläne gegen „Sozialmissbrauch“ sollen noch Mai ins Kabinett
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung drückt beim Vorgehen gegen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU aufs Tempo.
Wie die Nachrichtenagentur dpa am Freitag aus Koalitionskreisen erfuhr, will die Regierung dazu bereits Ende Mai gesetzliche Vorkehrungen auf den Weg bringen, noch bevor der zuständige Staatssekretärsausschuss seinen Abschlussbericht zum Thema vorlegt.
Demnach ist geplant, schon am 21. Mai mehrere Änderungen ins Kabinett einzubringen. Dazu gehört unter anderem das Vorhaben, EU-Zuwanderern bei Betrug oder der Vorlage falscher Dokumente für eine gewisse Zeit die Wiedereinreise zu verbieten. Der Staatssekretärsausschuss will seinen Bericht am 25. Juni vorlegen.
Es geht in der Debatte vor allem um Migranten aus den jungen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien. Seit dem 1. Januar gilt für die Bürger aus diesen Ländern die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Die Zuwanderung von dort ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch 2013 zog es viele Bulgaren und Rumänen nach Deutschland - vor allem nach Duisburg, Frankfurt am Main, München oder Offenbach.
Einige Städte hatten über Probleme mit gering qualifizierten und sozial schwachen Zuwanderern aus der EU geklagt. Die CSU stieß zum Jahreswechsel eine hitzige Debatte an und warnte mit dem umstrittenen Slogan „Wer betrügt, der fliegt“ vor massenhaftem Missbrauch von Sozialleistungen durch Bulgaren und Rumänen. Damit handelte sich die Partei viel Kritik und Populismus-Vorwürfe ein.
Die Regierung hatte schließlich die Staatssekretärsrunde eingesetzt, um die Debatte zu versachlichen und den Fragen nachzugehen. Ende März legte der Ausschuss einen Zwischenbericht vor und betonte, dass es kein flächendeckendes Problem gebe, sondern nur Schwierigkeiten in einigen Städten. Mehrere Vorschläge aus dem Zwischenbericht sollen nun aber sehr zügig umgesetzt werden - zusammengefasst in einem Artikelgesetz, das mehrere Gesetze gleichzeitig ändert.
Die Pläne, über die das Kabinett übernächste Woche entscheiden soll:
- EU-Zuwanderern soll für eine begrenzte Zeit die Wiedereinreise verwehrt werden, wenn sie bei Rechtsmissbrauch oder Betrug ertappt wurden - etwa bei der Nutzung falscher Dokumente oder der Vortäuschung eines Arbeitsplatzes oder Wohnsitzes.
- Migranten aus EU-Staaten sollen nur noch befristet ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche bekommen.
- Wer sich durch falsche Angaben eine Aufenthaltsbescheinigung erschleicht, soll bestraft werden.
- Verschärft werden sollen auch die Vorgaben für die Auszahlung von Kindergeld: Dies soll nur fließen, wenn ausreichende Nachweise und eine Steueridentifikationsnummer vorliegen.
- Außerdem ist vorgesehen, das Gewerberecht zu ändern, um besser gegen Scheinselbstständigkeit vorgehen zu können.
Weitere Schritte sollen später folgen. Mit finanzieller Hilfe können betroffene Kommunen demnach erst im nächsten Jahr rechnen. Deshalb sei auch bis Ende Juni keine Aussage dazu möglich, welche Städte wie gefördert würden.
Der Staatssekretärsausschuss vereinbarte auch, einen Unterausschuss einzurichten, der sich noch mit europarechtlichen Fragen befassen und bis Ende Juni Vorschläge dazu machen soll. Die große Runde der Staatssekretäre soll Ende Mai und im Juni noch mehrere Male tagen.
Die CSU fühlt sich nun in ihrer Haltung bestätigt. Das zügige Vorgehen der Staatssekretärsrunde zeige, dass Handlungsbedarf bestehe, sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt der dpa. „Es ist gut und wichtig, dass noch vor Fertigstellung des Endberichts erste gesetzliche Änderungen vorgenommen werden“, erklärte sie. Dies belege auch, „wie wichtig es war, den Missbrauch von Sozialleistungen durch Angehörige anderer EU-Staaten auf die Agenda zu setzen“.