Analyse Politisches Marketing - Wie soll’s denn heißen – das Gesetz?
Düsseldorf · „Gutes“ oder „starkes“ Gesetz – um die Diskussion zu beeinflussen, preisen Politiker ihre eigenen Werke bereits im Titel.
„Gute-Kita-Gesetz“, „Starke-Familien-Gesetz“ – man könnte meinen, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sei vor ihrem Amtsantritt nicht Bezirksbürgermeisterin in Berlin-Neukölln gewesen, sondern sie habe in der Marketingabteilung eines Unternehmens gearbeitet. Die SPD-Politikerin zeichnet nicht nur verantwortlich für Gesetze, die für viele relevant sind. Sie liefert auch gleich die Interpretation mit, wie die Bürger diese Gesetze zu finden haben. Indem sie sie mit den Attributen „gut“ oder „stark“ garniert, macht sie es der Opposition schwer, gegen die Vorhaben zu argumentieren. Wer stellt sich schon gegen ein gutes oder starkes Gesetz, auch wenn sich noch vieles im Detail verbessern ließe?
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Otto Fricke kritisiert das denn auch scharf. Die Empfehlungen im entsprechenden Handbuch des Justizministeriums sähen vor, dass die Überschriften von Rechtsvorschriften „redlich“ und damit sachlich zu formulieren seien, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Die Strategie der Bundesregierung, die Bewertung eines Gesetzes gleich in dessen Vermarktungsnamen mitzuliefern, ist für eine Demokratie sehr gefährlich“, kritisierte Fricke. Dies erschwere eine offene und faire Debatte.
Am Beispiel des „Gute-Kita-Gesetzes“ wird das deutlich. Auch aus Landesperspektive ist es zunächst einmal „gut“, wenn der Bund Milliarden an die Länder überweist, um die Qualität der Kindbetreuung zu verbessern. Ein Familienminister wie etwa Frickes Parteikollege Joachim Stamp in NRW kann es sich da kaum leisten, gegen diesen Geldsegen und gegen „das Gute aus Berlin“ zu argumentieren. Auch wenn dem NRW-Minister eines ganz und gar nicht schmeckt: dass diese Geldmittel nur befristet bis 2022 fließen und er und seine Kollegen in den anderen Bundesländern fürchten müssen, langfristig auf den Ausgaben sitzen zu bleiben. Und doch konnte Stamp kaum nein sagen zu den Geldzusagen des Bundes aus dem „guten“ Gesetz. Und tat das auch nicht, als er kürzlich seine Kita-Förderpläne vorstellte. Wobei auch Stamp mit seinem „Pakt für Kinder und Familien“ die Interpretation des Vorhabens gleich mitlieferte.
Die FDP ist freilich auch sonst beim Thema Gesetzesmarketing nicht ganz unbelastet. Wie ein Mantra rezitieren die in NRW mitregierenden Liberalen ihre „Entfesselungsgesetze“ oder „Entfesselungspakete“. Und versehen diese mit fortlaufenden römischen Ziffern. Um damit den Bürgern zu signalisieren: Das Land wird Schritt für Schritt von den Fesseln der rot-grünen Vorgängerregierung befreit. Dabei kann man bei den in diesen „Entfesselungspaketen“ geregelten Fragen rund um Ladenöffnungszeiten, Hygieneampel oder Windenergie durchaus anderer Meinung sein, ohne damit einem überregulierten Bundesland das Wort reden zu wollen.
Selbst der Aberglaube spielt eine Rolle beim Gesetzemachen
Ein neben Giffey weiterer SPD-Politiker im Bundeskabinett zeigt sich auch durchaus kreativ bei der Betitelung von Gesetzesvorhaben. Arbeitsminister Hubertus Heil denkt über eine „Respektrente“ und damit eine Besserstellung für langfristig versicherte Geringverdiener nach. Wer hätte schon etwas einzuwenden gegen „Respekt“?
Besonders originell ist eine weitere Titulierung eines Gesetzesvorhabens aus Heils Ministerium. Geplant ist ein neuer Teil des Sozialgesetzbuches (SGB). Da soll die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten geregelt werden. Bisher gibt es die Sozialgesetzbücher 1 bis 12. Der neue Teil müsste demnach SGB 13 heißen. Weil das bekanntlich eine Unglückszahl ist, sollen wir nun direkt das SGB 14 bekommen. Natürlich besagt das nichts über die Qualität des Gesetzes. Wohl aber über seine Macher und über das Bild, das diese von den Menschen haben, für die sie die Gesetze machen. Sie unterstellen ihren Bürgern, dass sie abergläubisch sind.
Otto von Bismarck wird der Ausspruch zugeschrieben: „Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.“ Der einstige Reichskanzler meinte den Entstehungsprozess und den Gehalt der Gesetze. Welchen Kommentar er wohl zu der heutigen Diskussion um Gesetzesnamen hätte?
Immerhin muss man den derzeit umstrittenen Gesetzestiteln zugestehen, das sie selbsterklärend sind. Das geht nämlich auch ganz anders. Nehmen wir den Titel „REIT-Gesetz“. Da geht es um irgendwas mit Pferden, sollte man meinen. Richtig ist: Es ist das „Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen“. Und „REIT“ erklärt sich auch nur denen, die des Englischen mächtig sind, geht es doch um Real Estate Investment Trusts. Abgekürzt REIT.
Der originellste Gesetzesname ist dagegen leider Vergangenheit, weil das entsprechende Gesetz 2013 vom Schweriner Landtag wieder aufgehoben wurde. Es hieß – bitte mal Luft holen – so: „Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz“.