Plus von 300.000 Staatlicher Unterhaltsvorschuss für immer mehr Kinder

Berlin/München (dpa) - Seit der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist die Zahl der staatlich unterstützten Kinder innerhalb weniger Monate sprunghaft angestiegen.

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Vor der Reform bekamen etwa 414.000 Kinder den Zuschuss, bis Ende März dieses Jahres stieg die Zahl auf 713.514 - fast 300.000 mehr als bisher. Das bestätigte das Bundesfamilienministerium in Berlin. Zuerst hatte die „süddeutsche Zeitung“ (SZ) über eine entsprechende Bilanz des Ministeriums berichtet.

Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten die staatliche Finanzhilfe, wenn das andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Vor der Reform bestand dieser Anspruch aber nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Alleine knapp 200.000 Kinder über zwölf Jahren erschienen dadurch neu in der Statistik. Auch bei den Sechs- bis Elfjährigen stieg die Zahl um über 107.000 an. Diese Altersgruppe war bislang oft wegen der begrenzten Bezugszeit aus der Förderung herausgefallen.

Der enorme Zuwachs zeigt nach Einschätzung des Ministeriums, wie groß die jetzt geschlossene Lücke war. „Für viele Alleinerziehende ist das eine echte Unterstützung, die konkret im Portemonnaie ankommt“, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) der „SZ“. Auch die stellvertretende Vorsitzende der Grünen im Bundestag, Katja Dörner, lobte, die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sei ein richtiger Schritt gewesen. Allerdings müsse in Zukunft der „Anrechnungswirrwarr“ bei Hartz-IV-Empfängern beendet werden.

Je nach Alter des Kindes gibt es monatlich zwischen 154 und 273 Euro. Im vergangenen Jahr musste der Staat dafür rund 1,1 Milliarden Euro aufwenden. Von dem gezahlten Vorschuss konnten nur rund 209 Millionen Euro wieder eingetrieben werden. Die sogenannte Rückholquote - überwiegend bei säumigen Vätern - lag damit bei unter 20 Prozent.

Oft ist nichts zu holen - etwa wenn die Väter Sozialhilfe beziehen oder wenn das Kind ein Halbwaise ist. Ein Sprecher der Familienministeriums verwies aber auch auf die neue rechtliche Möglichkeit, säumigen Zahlern den Führerschein zu entziehen: „Es ist bekannt, dass es durchaus geeignete Einzelfälle gibt, in denen ein Verweis auf Fahrrad oder Bus statt schickem Auto als deutlicher Fingerzeig des Staates verstanden wird.“