Übergreifender Ruf nach Sexualstrafrechts-Verschärfungen
Berlin (dpa) - Um Frauen besser vor sexueller Gewalt zu schützen, soll das Strafrecht nach fraktionsübergreifenden Forderungen im Bundestag weiter verschärft werden als bisher geplant.
Aufdringliches Begrapschen könne für Opfer drastische psychische Folgen haben, sagte die Unions-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung. SPD-Fraktionsvize Eva Högl warb für eine Aufnahme des Grundsatzes, dass ein klares „Nein“ für eine Bestrafung von Tätern reichen soll. Justizminister Heiko Maas (SPD) gab sich offen für weitere Schritte, will mit seinem Entwurf aber schnell offenkundige Lücken schließen.
„Es ist längst überfällig, Frauen in Deutschland besser vor sexueller Gewalt zu schützen“, sagte Maas. Sexuelle Übergriffe sollen seinen Plänen zufolge unter bestimmten Bedingungen auch dann unter Strafe gestellt werden, wenn sich Opfer nicht massiv wehren oder wehren können. Dies soll etwa gelten, wenn Betroffene Übergriffe aus Angst um den Arbeitsplatz hinnehmen oder von sexuellen Attacken vollkommen überrascht werden. Beendet werden solle auch die „zynische Logik“, dass es Tätern rechtlich zugute kommt, wenn Gewalt nicht gezielt vor einer Tat ausgeübt wird - aber etwa in einer Ehe ständig präsent ist.
Maas kündigte für den Herbst Ergebnisse einer Expertenkommision an, die das gesamte Sexualstrafrecht überarbeiten soll. Dann wolle er etwa auch Diskussionen über so genannte Grapscherfälle „positiv begleiten“. Das geplanten Gesetz ziele aber darauf, eklatante Lücken nicht länger offen zu lassen. „Sie müssen jetzt und sofort geschlossen werden.“
Die Linke-Rechtsexpertin Halina Wawzyniak kritisierte die geplanten Änderungen als unzureichend. Verankert werden müsse der klare Grundsatz „Nein heißt nein.“ Katja Keul (Grüne) pochte darauf, die Strafbarkeit von Übergriffen von der Frage des Widerstands zu lösen. Mehrere Redner sprachen sich dafür aus, behinderte Menschen rechtlich besser zu schützen. Es dürfe keinen „Rabatt“ beim Strafmaß mehr geben, weil diese Betroffenen nicht zu gleichem Widerstand fähig seien.
Für Nachbesserungen des Entwurfs hatte sich auch der Bundesrat stark gemacht. Die Verschärfungen werden im Licht der Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln und andere Städten diskutiert. Die Reform war aber bereits zuvor angestoßen worden.