Verwirrung um „Maulkorb“ für Abweichler im Bundestag
Berlin (dpa) - Soll das Rederecht für Abweichler im Bundestag eingeschränkt werden? Während die Kritik an einem entsprechenden Gesetzentwurf hochkocht, wehren sich die Autoren: So ist es gar nicht gemeint.
Die geplante Änderung beim Rederecht einzelner Abgeordneter löste einen Proteststurm quer durch die Fraktionen aus. Die Kritiker sprachen am Wochenende von einem „Maulkorb“ für Abweichler in den Fraktionen. Die Urheber der Pläne hielten entgegen, die Rechte solcher Abgeordneten gegenüber ihren Fraktionen würden sogar noch gestärkt.
Gestritten wird über einen Gesetzentwurf, den die „Süddeutsche Zeitung“ am Samstag zum Thema machte. Dem Bericht zufolge sollen künftig nur diejenigen Parlamentarier im Plenum das Wort erhalten, die von den Fraktionen dazu bestimmt wurden. Andere Abgeordnete dürfte der Bundestagspräsident dann nur noch ausnahmsweise und maximal drei Minuten lang reden lassen - und auch dies nur nach Rücksprache mit den Fraktionen. Darüber solle am 26. April im Bundestagsplenum abgestimmt werden.
Der Chef des Geschäftsordnungsausschusses, Thomas Strobl (CDU), sprach von einer „gewaltigen Fehlinterpretation“. „Im Prinzip ändert sich fast gar nichts“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“ (Montag). Die im Entwurf gewählte Formulierung - „im Benehmen“ mit den Fraktionen - bedeute nicht Einverständnis oder gar Zustimmung, sondern in erster Linie die Beteiligung durch Information.
Der FDP-Vertreter in dem Gremium, Jörg van Essen, betonte in einer Erklärung am Sonntag, man wolle Abweichlern von der herrschenden Fraktionsmeinung in Zukunft das ausdrückliche Recht geben, sich im Plenum zu Wort zu melden. „Dies sah die Geschäftsordnung des Bundestages bisher nicht vor.“ Der FDP-Politiker sagte der dpa: „Das stärkt die Rollen von Fraktionsabweichlern.“ Der Bundestagspräsident solle dann aber alle Fraktionen informieren, damit diese ihrerseits ein Rederecht ihre „Abweichler“ einfordern können.
Im Präsidium des Bundestags stießen die Pläne auf Kritik. Vize-Bundestagspräsident Hermann Otto Solms (FDP) sagte der „Süddeutschen“ (Montag), er sehe keine ausreichende Begründung für diese Einschränkung der Rechte von Abgeordneten, „die nach dem Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet sind“. Die Linke-Vertreterin im Präsidium, Petra Pau, sprach sich dafür aus, eine solche Regelung in Karlsruhe prüfen zu lassen. Ihre Grünen-Kollegin Katrin Göring-Eckardt sieht die Debattenkultur im Parlament bedroht - vor allem, „wenn man nicht will, dass Politik in Talk-Shows sondern im Bundestag interessant debattiert wird“.
Auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) erteilte den Vorschlägen eine klare Absage. Eine starre Regelung, wer reden dürfe und wer nicht, „wäre nicht sinnvoll und entspräche weder dem Geist des Parlamentarismus noch dem Inhalt der Debatten“, sagte er der Zeitung „Sonntag Aktuell“.
Die geplante Neuregelung gilt auch als Konsequenz aus der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm im vergangenen September. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte damals großen Unmut ausgelöst, weil er außer der Reihe die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) ans Rednerpult ließ, die von ihren Fraktionen abweichende Meinungen vertraten. Die Fraktionschefs hatten protestiert, der Ältestenrat erteilte Lammert eine Rüge.
Schäffler nannte die Geschäftsordnungspläne eine „Kastration der Abgeordneten durch die Abgeordneten selbst“. „Das Parlament muss auch die Minderheit schützen, das zeichnet eine starke parlamentarische Demokratie aus“, sagte er „Handelsblatt Online“.
SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier widersprach in der „Leipziger Volkszeitung“ (Montag) dem Eindruck, Abweichlern solle das Rederecht genommen werden. „Ich denke, das wird so nicht passieren.“ Möglicherweise habe die „Präsidialspitze“ des Bundestages die geplante Neuregelung „etwas zugespitzt darstellen wollen“.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder betonte am Sonntag im ARD-„Bericht aus Berlin“, jeder Abgeordnete habe natürlich das Recht im Bundestag zu reden. Aber: „Wenn das jeder Abgeordnete ausüben wollte, hätten wir Debatten die gingen Tage.“ Der jetzt vorliegende Vorschlag sei nicht zielführend. „Ich höre jetzt, dass es da noch Bedenken gibt. Das ist also nicht entscheidungsreif.“