Grenzwerte Wie die Bundesregierung Diesel-Fahrverbote verhindern will

Berlin/Brüssel · Die Koalition will Diesel-Fahrverbote mit einer neuen Regelung möglichst verhindern. Die EU hat dagegen nichts einzuwenden - was das für Dieselfahrer heißt, bleibt aber offen.

Der qualmende Auspuff eines Dieselfahrzeugs.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Die Bundesregierung kommt mit Gesetzesplänen zum Vermeiden von Diesel-Fahrverboten in Städten voran. Nach Angaben des CDU-Europaabgeordneten Peter Liese will die EU-Kommission Pläne billigen, wonach Verbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft verhältnismäßig sein sollen.

„Wir sind zuversichtlich, dass Bundestag und Bundesregierung die Sache jetzt zügig abschließen werden, so dass viele drohende Fahrverbote vom Tisch sind“, sagten Liese und sein Fraktionskollege Norbert Lins am Mittwoch. Die EU-Kommission erklärte, Deutschland noch am Mittwoch fristgerecht antworten zu wollen.

Konkret geht es um eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Darin soll klargestellt werden, dass Fahrverbote „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ erst bei Jahresmittelwerten von mehr als 50 Mikrogramm in Betracht kommen sollten. Diese Änderung musste die Bundesregierung der EU-Kommission vorlegen. Der Bundestag muss den Plänen ebenfalls noch zustimmen. Diese Maßnahme berührt nicht den weiter geltenden verbindlichen EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm.

Zu einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ (Donnerstag), die Kommission genehmige, die Grenzwerte in Deutschland auf 50 Mikrogramm zu erhöhen, erklärte ein Kommissionssprecher am Mittwoch: „Das ist falsch.“ Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel sei EU-weit verbindlich und von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. „Daran wird nicht gerüttelt.“

Das Bundesumweltministerium erklärte, mit der geplanten Novelle habe die Bundesregierung keine Erhöhung des Grenzwerts vorgeschlagen. Es gehe vielmehr um eine Orientierungshilfe, wann ein Fahrverbot in der Regel verhältnismäßig ist und wann es andere Möglichkeiten gibt, den geltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm einzuhalten. Dies lasse sich bei einer Grenzwertüberschreitung bis 50 Mikrogramm in der Regel mit einer Kombination anderer Maßnahmen erreichen.

(dpa)