NSU-Prozess Zschäpe: Keine Kenntnisse über den Fall Peggy
München (dpa) - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat bestritten, etwas über das getötete Mädchen Peggy aus Oberfranken gewusst zu haben. Das erklärte ihr Anwalt Hermann Borchert im Namen Zschäpes im Münchner NSU-Prozess.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte die Hauptangeklagte Ende Oktober gefragt, ob sie etwas über Peggy wisse, das sie nicht aus den Medien habe. Hintergrund war eine DNA-Spur, die eine Verbindung zwischen dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ und dem Fall Peggy möglich erscheinen ließ. Zschäpes knappe schriftliche Antwort, die ihr Anwalt verlas: „Nein.“
Im Mai 2001 war die damals neun Jahre alte Schülerin Peggy verschwunden. Im vergangenen Sommer entdeckte ein Pilzsammler in Thüringen, rund 20 Kilometer von Peggys Heimatort entfernt, Knochen des Kindes. Die Ermittler fanden auch DNA des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt - wobei nach wie vor ungeklärt ist, auf welche Weise die Spur entstanden ist.
Laut Staatsanwaltschaft und Polizei gibt es Anhaltspunkte dafür, dass bei der Spurensicherung identisches Gerät verwendet wurde wie nach dem Tod Böhnhardts 2011. So könnte die Spur verunreinigt worden sein.
Zschäpe will auch nichts gewusst haben von Bildern von Kindern und Jugendlichen auf einem Computer, der im November 2011 im Brandschutt der letzten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau (Sachsen) gefunden wurde. Nach Angaben von Nebenklage-Anwälten sind darunter auch kinderpornografische Bilder. Zschäpe räumte zwar ein, der Computer sei sowohl von ihren Freunden Böhnhardt und Uwe Mundlos als auch von ihr selbst benutzt worden. Dass sich auf einer Festplatte Bilder von Kindern und Jugendlichen befinden, habe sie aber erst jetzt durch die Akteneinsicht erfahren, erklärte sie.
Zugleich versuchte Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt vor Verdächtigungen im Zusammenhang mit den Bildern in Schutz zu nehmen. Mundlos habe den Rechner damals selbst zusammengebaut. Möglicherweise habe es sich um eine gebrauchte Festplatte gehandelt, die Mundlos zuvor gekauft habe, mutmaßte die Hauptangeklagte.
Am Rande der Verhandlung wurde bekannt, dass das Gericht einen 13 Seiten langen Brief Zschäpes an einen Neonazi in Nordrhein-Westfalen beschlagnahmen ließ. Darin formuliere sie „ihre Gedanken in tagebuchmäßiger Weise“, heißt es in dem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zschäpes Pflichtverteidiger protestierten gegen die Gerichtsentscheidung und widersprachen einer Verwertung des Briefes als Beweismittel.
Zschäpe muss sich in München als Mittäterin an den zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden und zwei Sprengstoffanschlägen verantworten, die dem NSU angelastet werden. Sie soll das Leben des Trios im Untergrund organisiert und zudem von sämtlichen Verbrechen gewusst haben. Mundlos und Böhnhardt töteten sich den Ermittlungen zufolge im November 2011 nach einem missglückten Banküberfall selbst.