Innere Sicherheit: Die Bundesregierung plant den Großen Spähangriff
Berlin/Düsseldorf. Das neue BKA-Gesetz würde es sogar erlauben, die Wohnungen Unbescholtener zu überwachen.
Berlin/Düsseldorf. Im Kampf gegen den Terrorismus plant die Bundesregierung tief greifende Eingriffe in die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) haben sich darauf geeinigt, die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zu erweitern.
Dem neuen BKA-Gesetz zufolge sollen die Ermittler nicht nur Wanzen in den Wohnungen von Terrorverdächtigen anbringen dürfen, sondern auch kleine Kameras. Die Überwachung soll bis zu einen Monat lang dauern können. Allerdings dürfen BKA-Ermittler Wohnungen auch künftig nicht betreten, um dort Computerprogramme zur Online-Durchsuchung zu installieren.
Während die Länderinnenminister ihre Unterstützung für die Neufassung des BKA-Gesetzes signalisierten, lehnen Opposition und Datenschützer die Pläne ab. Kritische Stimmen kamen auch aus der SPD-Fraktion. Es gebe noch Prüfbedarf, hieß es.
Besonders umstritten ist der Plan, auch unbescholtene Bürger einem Lausch- und Spähangriff zu unterziehen, sofern in ihrer Wohnung Verdächtige verkehren. Selbst Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) hält das für fragwürdig. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das gewollt ist und Gesetz werden soll", sagte er unserer Zeitung.
Dass Unbeteiligte bei Abhörmaßnahmen betroffen sein könnten, sei zwar nicht neu. "Wenn sich ein Verdächtiger telefonisch eine Pizza bestellt, dann ist der Pizza-Bäcker zeitlich befristet betroffen, wenn das Telefonat abgehört wird", sagte Bosbach.
"Etwas ganz anderes ist es, wenn ich in die Wohnung eines Unbescholtenen eindringe und dort Wanzen oder Kameras installiere und den Raum auch dann überwache, wenn sich die Verdächtigen gar nicht dort aufhalten."
Im Prinzip begrüßte Bosbach allerdings die geplante Ausweitung der BKA-Befugnisse. "Neben der akustischen ist eine optische Wohnraumüberwachung Verdächtiger notwendig, um Aussagen, die getroffen werden, den jeweiligen Personen zweifelsfrei zuordnen zu können", sagte er.
Allerdings müsse der Kernbereich privater Lebensgestaltung für den Staat tabu bleiben. "Wenn es intim wird und die Informationen nicht mehr der Verhinderung gefährlicher Verbrechen dienen, müssen die Behörden auf den Aus-Knopf drücken."