Knöllchen: Grenzenlose Jagd auf Falschparker
Verkehrssünden im EU-Ausland werden noch in diesem Jahr teuer. Deutschland treibt das Geld künftig ein.
Berlin. Wer im Ausland als Verkehrssünder Strafzettel sammelte, konnte diese in der Regel bislang getrost ignorieren. Damit ist Schluss: Knöllchen aus dem EU-Ausland werden künftig auch in Deutschland eingetrieben, wenn es um mehr als 70 Euro geht.
Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz zu einem entsprechenden EU-Beschluss. Als nächstes geht es zur Ausfertigung an den Bundespräsidenten. Noch vor Jahresende tritt es in Kraft.
Dann werden Verkehrssünden jenseits der Grenzen teuer. Die Bußgeldsätze in Deutschland liegen unter dem EU-Durchschnitt. Vor allem in skandinavischen Ländern sind sie hoch. Wer 20 Stundenkilometer zu schnell ist, zahlt hierzulande bis zu 35 Euro. In Schweden sind 280 Euro fällig, in Norwegen 650. In den Niederlanden sind es mindestens 100 Euro. Wer eine rote Ampel überfährt, muss in Deutschland mit bis zu 320 Euro büßen.
Nach der noch geltenden Rechtslage werden Raser und Falschparker bei Verstößen im Ausland in Deutschland nur selten belangt. Wer anderswo eine Rechnung offen hat, muss bisher nur büßen, wenn er dort erneut in eine Verkehrskontrolle gerät und dann für vergangene Sünden bezahlen muss. Eine Ausnahme ist Österreich, weil es eine Vereinbarung mit dem Land gibt. Zuständig für die künftige Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz, das dafür personell aufgestockt wird. Das Geld fließt dem Bund zu.
Nach deutschem Recht kann nur der Fahrer belangt werden. Frankreich und die Niederlande etwa machen aber den Halter des Wagens verantwortlich. Für die Vollstreckung in Deutschland muss also eindeutig geklärt sein, wer gefahren ist.