Analyse: Landespolitik blickt mit Bangen nach Münster
Vor dem Verfassungsgericht geht es wieder einmal um den Termin für die Kommunalwahl. Dieses Mal werden gleich zwei Klagen von SPD und Grünen gegen die bestehenden Kommunalwahlregeln entschieden.
Düsseldorf. Am Dienstag schaut die gesamte Landespolitik nach Münster, und auch in den Rathäusern werden die Stadtspitzen auf neue Nachrichten aus der westfälischen Metropole warten. Mal wieder bangt die politische Szene des bevölkerungsreichsten Bundeslandes einem Urteil des Landesverfassungsgerichts entgegen, mal wieder geht es um die Kommunalwahl, ihren Termin und ihre Durchführung.
Doch dieses Mal stehen die Chancen nicht schlecht, dass die schwarz-gelbe Landesregierung zumindest einen Teilsieg erringt. Es wäre der erste in einer langen Reihe von Niederlagen.
Dieses Mal werden gleich zwei Klagen von SPD und Grünen gegen die bestehenden Kommunalwahlregeln entschieden. Zum einen geht es erneut um die Kommunalwahltermin. Der ist von NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) auf den 30. August festgelegt worden, nachdem sein erster Vorschlag, die Kommunalwahlen am 7. Juni zusammen mit der Europawahl durchzuführen, von SPD und Grünen in Münster weggeklagt worden war.
Das erste Urteil war ein großer Erfolg für die derzeit nicht gerade von Erfolgsmeldungen verwöhnte Opposition. Doch die neuerliche Klage - sie hat zum Ziel, die Wahlen am 27. September zusammen mit der Bundestagswahl durchzuführen - hat nur geringe Chancen auf Erfolg.
Vor Gericht präsentierten sich die Rechtsbeistände der Landesregierung als gut vorbereitet, die Nachfragen aus dem siebenköpfigen Senat ließen nicht erkennen, dass die Richter den Vorwürfen von SPD und Grünen, die Landesregierung verstoße mit dem 30. August gegen das Demokratieprinzip und verfolge nur Eigeninteresse, sehr anhängen.
Hier droht nun eine Niederlage, die den alten Erfolg überdecken könnte. Die CDU wartet nur auf Revanche, will bei der Kommunalwahl aus der Defensive herauskommen und einen möglichen Erfolg am Dienstag auf Plakaten vermarkten.
Und doch droht der schwarz-gelben Landesregierung an anderer Stelle Ungemach. Denn die zweite Klage von SPD und Grünen geht gegen die Abschaffung der Stichwahl bei der Direktwahl von Oberbürgermeistern, Landräten und Bürgermeistern. Da stehen die Chancen der Kläger deutlich besser.
Denn bundesweit gibt es kein anderes Bundesland, das auf eine Stichwahl verzichtet. Ohne Stichwahl könnte ein mit großen Vollmachten ausgestatteter Politiker und Chef der Verwaltung ins Amt kommen, den etwa bei vier Mitbewerbern die Mehrheit eigentlich nicht wollte.