Ausnahmen abschaffen

Es ist wünschenwert, dass die Verfassungsrichter aus dem Flickenteppich der Bundesländer eine einheitliche Regelung machen - wenn auch nicht im Sinne der klagenden Gastwirte.

Denn von Umsatzverlusten wegen des Rauchverbots kann auf lange Sicht keine Rede sein, wie Beispiele aus dem Ausland zeigen. In Irland etwa sind die Besucherzahlen inzwischen wieder auf hohem Niveau stabil. Sofern einzelne Raucher ihren Stammkneipen anfangs fern bleiben, liegt das auch nicht am Rauchverbot, sondern an den vielen Ausnahmeregelungen. Erst dadurch können die Raucher ja auf größere Gaststätten ausweichen, um ihrem Laster dort in separierten Räumen nachzugehen. Das Gaststättenpersonal sowie Kinder, die diese Räume betreten, werden dort nach wie vor gesundheitlich ge-fährdet. Hier muss Karlsruhe dringend nachbessern.