Betreuungsgeld: Neuer Ärger in NRW um die „Herdprämie“
Landesbeschäftigte können sich weigern, Anträge für das umstrittene Betreuungsgeld zu bearbeiten.
Düsseldorf. Es ist wie ein Hieb ins politische Wespennest: Beschäftigten des Landes NRW ist von ihrem Personalrat freigestellt worden, ob sie Anträge für das umstrittene Betreuungsgeld bearbeiten wollen oder nicht. „Das hat nichts mit politischer Ablehnung zu tun, sondern eher mit Fragen der Zuständigkeit“, heißt es aus dem zuständigen Arbeits- und Sozialministerium.
Konkret geht es um Mitarbeiter der Elterngeldstellen, die jetzt auch das Betreungsgeld bearbeiten sollen. Ein Teil von ihnen ist beim Land beschäftigt und das fühlt sich für die Umsetzung des Betreuungsgeldes nicht zuständig. In Dortmund etwa lehnen es sechs von neun Landesbeschäftigten ab, Betreuungsgeldanträge zu bearbeiten. Das führt dazu, dass Arbeiten umverteilt werden müssen.
Die Kontroverse ist nicht nur organisatorisch, sondern vor allem politisch brisant. Denn die rot-grüne Landesregierung lehnt das als „Herdprämie“ verspottete Geld auf ganzer Linie ab.
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