Bürgermeister und Räte an einem Wahltag

Regierung und Opposition wollen das Kommunalwahlrecht reformieren.

Düsseldorf. Bürgermeister und Räte sollen in NRW künftig wieder an einem Tag gewählt werden. Dafür sprechen sich sowohl SPD und Grüne in ihrem neuen Koalitionsvertrag aus als auch die CDU-Opposition. Die CDU wolle dies schon 2015 erreichen, sagte ihr Landtagsfraktionschef Karl-Josef Laumann gestern. SPD und Grüne streben die Zusammenlegung aus rechtlichen Erwägungen erst im Jahr 2020 an. Sie können eine Änderung der Gemeindeordnung im neuen Landtag mit eigener Mehrheit durchsetzen.

Die Trennung der Ratswahlen von der Wahl der kommunalen Spitzen geht auf eine 2007 beschlossene Gesetzesänderung der schwarz-gelben Landesregierung zurück. Mit der Reform war auch die Amtszeit der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte um ein Jahr auf sechs Jahre verlängert worden, während die Amtsperiode der Räte und Kreistage bei fünf Jahren blieb.

An der getrennten Wahl von Bürgermeistern und Landräten hätten sich seit der Änderung nur etwa 30 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt, teilte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) mit. „Bürgermeister und Räte sollen an einem Strang ziehen. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Bürger sie an einem Tag wählen.“

Auch Laumann gab zu, die schwarz-gelbe Neuregelung habe sich in Anbetracht der gesunkenen Wahlbeteiligung nicht bewährt. Die CDU will nun prüfen, ob die laufende Amtsperiode der Räte einmalig auf sechs Jahre verlängert werden könnte, um schon 2015 zu synchronisierten Wahlen zu kommen.

SPD und Grüne wollen bis zur nächsten Wahl der Kommunalparlamente 2014 das Wahlrecht so verändern, dass für die künftigen Amts- und Mandatsträger Klarheit über anstehende Neuerungen besteht. Sie streben an, die Amtszeit der Räte bei der Wahl 2014 einmalig auf sechs Jahre zu verlängern. Damit sollen die Voraussetzungen für eine Synchronisierung ab 2020 geschaffen werden. Red