CDU und FDP ändern das Wahlrecht

So wählen künftig Land und Städte.

Düsseldorf. Bei Kommunal- und Landtagswahlen in NRW wird es gravierende Änderungen geben. Die CDU/FDP-Landesregierung wird bei der Landtagswahl im Jahr 2010 die Zweitstimme einführen, lehnt aber das Wahlrecht mit 16 Jahren ab, das SPD und Grüne fordern. Bei der Kommunalwahl im Jahr 2009 wird die Stichwahl zur Bestimmung von Oberbürgermeistern oder Landräten abgeschafft. Davon lassen sich CDU und FDP trotz Kritik von Experten nicht abbringen. Künftig wird bei der Direktwahl der Kommunalspitzen die einfache Mehrheit im ersten Wahlgang ausreichen. Dagegen ist die Einführung von Kumulieren und Panaschieren (Häufeln und Verteilen) bei der Kommunalwahl vom Tisch. Bei der Kommunalwahl 2014 will die Landesregierung die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von den Kreistagen und Stadträten abkoppeln.

Kommentar: Angriff auf die Kommunalpolitik
von Frank Uferkamp

Frank Uferkamp, Westdeutsche Zeitung
Es ist schon ein wenig paradox: Mit dem bestehenden Wahlsystem haben CDU und FDP vor zwei Jahren einen rauschenden Wahlsieg auf Landesebene hingelegt, auf kommunaler Ebene ist die Farbe Schwarz bereits seit 1999 vorherrschend. Doch gut scheint nicht gut genug zu sein: Rüttgers & Co. wollen das Wahlrecht ändern, auch um die Macht dauerhaft zu zementieren. Ein heikles Unterfangen. Nehmen wir zunächst das Landeswahlrecht: NRW will sich als eines der letzten Bundesländer vom Einstimmen-Prinzip verabschieden und führt die Zweitstimme ein. Das geschieht auf Drängen der FDP, entspricht der Regelung bei der Bundestagswahl und stärkt die Kleinen. Was aber dazu dienen sollte, die Liberalen zu päppeln, nutzt nun auch der Linkspartei - so mancher Christdemokrat bereut diesen Schritt bereits. Aus Angst vor einem Gesichtsverlust wird man ihn gleichwohl wagen. Dass Schwarz-Gelb an dieser Stelle dem rot-grünen Drängen nach einer Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre widersteht, ist richtig. Die Volljährigkeit sollte nach wie vor die entscheidende Altersgrenze sein. Alles andere ist billiger Populismus im Wettlauf um die Wählerstimmen von Minderjährigen. Was CDU und FDP allerdings beim Kommunalwahlrecht planen, ist gegen jede Vernunft. Die Abschaffung der Stichwahl kann künftig dazu führen, dass Großstädte von Politikern geführt werden, die weit weniger als 20 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinigen konnten. Taktisch mag dabei eine Rolle spielen, dass die Union in den vergangenen Jahren nahezu jede Stichwahl verloren hat, weil die SPD in der Regel ihre Klientel besser mobilisieren konnte. Aber es bleibt unter demokratietheoretischen Aspekten höchst bedenklich, jemandem die Geschicke einer Kommune anzuvertrauen, weil der sich im ersten Wahlgang zum Beispiel in einer Konkurrenz mit vier Mitbewerbern knapp durchsetzen konnte. Zumal diese Sonnenkönige künftig sechs Jahre regieren dürfen, ihre Wahl völlig von den Rats-Wahlen abgekoppelt wird. Diese ungesunde Zersplitterung wird noch durch den Verzicht auf eine Drei-Prozent-Hürde für die Stadträte und Kreistage gekrönt. Hier hat sich die FDP auf ganzer Linie durchgesetzt. Die Konsequenzen sind gravierend.
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